Abmahnung der Kandinsky Deutschland GmbH durch die CBH Rechtsanwälte wegen unerlaubter E-Mail-Werbung

13. Mai 2019
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Einer unserer Mandanten hat eine Abmahnung der Kandinsky Deutschland GmbH erhalten. In dem von den Rechtsanwälten Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner ausgesprochenen Abmahnschreiben wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, unerlaubte E-Mail-Werbung versandt zu haben.

Die Abmahnung der Kandinsky Deutschland GmbH im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner führen in dem Abmahnschreiben aus, dass unser Mandant per E-Mail für sein Unternehmen geworben haben soll. Die Mandantschaft der Gegenseite habe zu keiner Zeit ihr Einverständnis zu einer derartigen Werbung erklärt. Eine solche Werbung mittels E-Mail stelle eine unzulässige Belästigung im Sinne von §§ 823, 1004 BGB dar, da sie nach Aussage der gegnerischen Rechtsanwälte die Aufmerksamkeit des Betroffenen über Gebühr hinaus in Anspruch nehme und zu einer unzumutbaren Belastung des Privat- und Arbeitsbereich führe. Bei dem Versand an beruflich genutzte Mail-Accounts liege zudem ein zielgerichteter Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 Abs. 1 BGB vor.

Nach Ansicht der Gegenseite ergibt sich dies bereits aus § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und entspreche der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Die Rechtsanwälte Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner fordern unseren Mandanten deshalb auf, die Durchführung beziehungsweise Mitwirkung an weiterer unerwünschter Werbung per E-Mail zu unterlassen. Außerdem soll unsere Mandantschaft zur Ausräumung einer vermeintlich bestehenden Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Ein vorformuliertes Muster einer solchen Erklärung liegt dem Abmahnschreiben bereits als Anlage bei. Darüber hinaus wird unser Mandant aufgefordert, die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 334,75.- zu begleichen, die sich aus einem Gegenstandswert von EUR 3.000.- berechnen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Kandinsky Deutschland GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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