Abmahnung der Karin Eschenbruch durch Rechtsanwalt Eschenbruch wegen Urheberrechtsverletzung an einer Grafik
Die Abmahnung der Karin Eschenbruch im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Eschenbruch wird näher ausgeführt, dass unser Mandant eine Grafik auf seiner Internetseite verwendet haben soll, an der die Gegnerin die Urheberrechte habe. Wegen der fehlenden Genehmigung durch Karin Eschenbruch soll eine Urheberrechtsverletzung vorliegen.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben soll die betroffene Grafik unverzüglich von der Webseite unseres Mandanten entfernt werden. Zusätzlich fordert die Gegenseite für die Verletzung der Urheberrechte einen Einmalbetrag in Höhe von EUR 500.-. Außerdem werden Abmahnkosten in Höhe von EUR 627,13 geltend gemacht, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 5.500.- berechnet werden. Damit fordert Rechtsanwalt Eschenbruch von unserem Mandanten insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR 1.127,13.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Karin Eschenbruch
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.