Abmahnung der Kater Club GmbH durch Rechtsanwalt Kai Jüdemann wegen Markenrechtsverletzung an der „Katerkopf“-Bildmarke
Die Abmahnung der Kater Club GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, er habe eine zugunsten der Gegenseite geschützte Bildmarke unlizenziert im Rahmen seines Online-Shops verwendet. Ein solches Verhalten sei gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG untersagt, weil es die Verwechslungsgefahr begründe. Er nutze damit außerdem widerrechtlich die Bekanntheit des streitgegenständlichen Zeichens aus. Zusätzlich sei die Kater Club GmbH ausschließliche Nutzungsrechtsinhaberin von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an dem Katerkopf, wobei urheberrechtliche Ansprüche subsidiär geltend gemacht werden.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt ist. Zusätzlich macht die Gegenseite Auskunftsansprüche geltend. Auf Grundlage derer soll der Schadensersatz festgesetzt werden. Zudem wird unser Mandant aufgefordert, die Rechtsverfolgungskosten, errechnet aus einem Streitwert i.H.v. EUR 50.000.-, zu tragen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Kater Club GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.