Abmahnung der Kielwein GmbH durch die „e-commerce-Kanzlei“ wegen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

03. November 2025
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Uns liegt eine Abmahnung der Kielwein GmbH, ausgesprochen durch die "e-commerce-Kanzlei", vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, durch das ungefragte Zusenden von Werbe-E-Mails in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eingegriffen zu haben.

Die Abmahnung der Kielwien GmbH im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der „e-commerce-Kanzlei“ wird näher aufgeführt, dass unser Mandant unerwünschte Werbe-E-Mails (Spam) an die Unternehmensmails gesendet haben soll. Dies stelle einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebeitrieb nach § 823 I BGB dar. Darüber hinaus solle darin eine unlautere Wettbewerbshandlung nach § 7 UWG liegen.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben fordert die Gegenseite EUR 388,12 (inkl. Mehrwertsteuer) Rechtsverfolgungskosten. Diesen Betrag errechnet die „e-commerce-Kanzlei“ anhand eines Streitwertes von EUR 3.000,00.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Kielwein GmbH

Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung ,wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

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