Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage wegen irreführender Werbung für Markenware mit dem Zusatz „Original“

15. April 2019
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Uns erreicht eine Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Gereon Sandhage. In dem Abmahnschreiben wird einem unserer Mandanten vorgeworfen, Markenprodukte in seinem Online-Shop unzulässigerweise mit dem Zusatz „Original“ beworben zu haben.

Die Abmahnung der Sachse Vertriebs GbR im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wirft Rechtsanwalt Gereon Sandhage unserem Mandanten vor, seine Angebote auf der Handelsplattform eBay wettbewerbswidrig gestaltet zu haben. Konkret bemängelt die Gegenseite die Werbung für Druckerzubehör mit dem Zusatz „Original“. Die Bewerbung von Druckerzubehör mit dem Zusatz „Original“ stelle eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG irreführende und deswegen unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar. Nach Aussage des gegnerischen Rechtsanwalts sei es selbstverständlich, dass angebotene Markenware „Original“ zu sein hat.

Unsere Mandantschaft habe diese vermeintliche Selbstverständlichkeit an prominenter Stelle hervorgehoben und blickfangmäßig als etwas Besonderes herausgestellt. Nach Ansicht der Gegenseite nehme der Käufer deshalb an, die angebotenen Waren hätten einen Vorzug gegenüber anderen Konkurrenzangeboten, während es sich doch tatsächlich um Merkmale handle, die das Produkt des Werbenden gegenüber anderen gerade nicht auszeichnet, da es ansonsten ohnehin nicht verkehrsfähig und das Angebot damit rechtswidrig wäre.

Daraus leitet der gegnerische Rechtsanwalt einen Unterlassungsanspruch gemäß §§ 8 Abs. 1, 3 UWG ab. Er fordert unseren Mandaten deshalb auf, das beanstandete Verhalten unverzüglich einzustellen und zur Beseitigung einer vermeintlich gegebenen Wiederholungsgefahr die dem Schreiben bereits beigefügte oder eine andere, aus Sicht der Gegenseite geeignete strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Außerdem wird von unserer Mandantschaft verlangt, die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 334,75.-, berechnet aus einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr des Gegenstandswerts von EUR 3.000,00, zu tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sachse Vertriebs GbR

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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