Abmahnung der Sportwelt Mickan GbR durch die Rechtsanwälte Weber | Hoß wegen Urheberrechtsverletzung an einem Lichtbild

29. September 2016
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Die Rechtsanwälte Weber | Hoß mahnen erneut einen unserer Mandanten im Namen der Sportwelt Mickan GbR wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an einem Produktbild ab.

Die Abmahnung der Sportwelt Mickan GbR im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben führen die Rechtsanwälte Weber | Hoß näher aus, dass unser Mandant im Rahmen eines eBay-Angebots ein Produktbild veröffentlicht haben soll, an dem die Sportwelt Mickan GbR die ausschließlichen Nutzungsrechte innehaben soll. Die Sportwelt Mickan GbR – so wird angegeben – habe unter anderem das benannte Produktbild unter hohem Personal- und Kosteneinsatz professionell fertigen lassen. Bei diesem Foto soll es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Lichtbild im Sinne von § 72 UrhG handeln, an dem der Sportwelt Mickan GbR sämtliche Nutzungsrechte und somit auch das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet nach § 19a UrhG eingeräumt wurde. Durch die angebliche Nutzung dieses Produktbildes ohne Genehmigung von Seitens der Sportwelt Mickan GbR, sehen die Rechtsanwälte Weber | Hoß die urheberrechtlichen Schutzrechte der Sportwelt Micken GbR verletzt.

Aufgrund dieser angeblichen Urheberrechtsverletzung stünden der Sportwelt Mickan GbR laut den Rechtsanwälten Weber | Hoß Unterlassungs-, Auskunft- sowie Schadensersatzansprüche nach den §§ 97 ff. UrhG zu. Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, zunächst eine unterzeichnete Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, wobei ein vorgefertigtes Exemplar dem Schreiben beigefügt war. Zudem soll unser Mandant Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten bezahlen, die die Rechtsanwälte Weber | Hoß nach der ihnen angeblich zustehenden Auskunftserteilung durch unseren Mandanten berechnen und in einem gesonderten Schreiben einfordern wollen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Sportwelt Mickan GbR

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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