Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Being Charlie“

24. Januar 2017
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Erneut mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer einen unserer Mandanten im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ab. Vorwurf diesmal ist eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Being Charlie“.

Die Abmahnung der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben wird unserem Mandanten vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse das Filmwerk „Being Charlie“ anderen Nutzern weltweit zum Herunterladen angeboten zu haben. Durch dieses Angebot liege gemäß §§ 16, 19a UrhG eine illegale öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Werkes vor. Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sei – so wird zumindest angegeben – ausschließlich die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche an dem besagten Werk geltend zu machen.

Infolge dieses vermeintlichen Verstoßes wird unser Mandant aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei dem Schreiben ein vorgefertigtes Exemplar bereits beigefügt ist. Zusätzlich wird von unserem Mandanten ein Schadensersatz in Höhe von EUR 700.- und Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215.- gefordert, welche die gegnerischen Rechtsanwälte aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.700.- berechnen. Damit soll unser Mandant insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR 915.- begleichen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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