Abmahnung der Tuna Fitness KG durch die Rechtsanwälte Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen wegen Wettbewerbsverstoß aufgrund irreführender Werbung

05. September 2017
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Uns liegt eine Abmahnung der Tuna Fitness KG, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen vor. Darin wird unserem Mandanten vorgeworfen im Rahmen seines Geschäftsbetriebs mit irreführenden Aussagen zu werben.

Die Abmahnung der Tuna Fitness KG im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Dr. Geisler, Dr. Franke & Kollegen wird näher ausgeführt, dass unser Mandant mit angeblich unzulässigen Aussagen werbe. Die Tuna Fitness KG behauptet, dass verschiedene Werbeaussagen unseres Mandanten irreführend seien, weil sie unwahr wären und dem Verbraucher einen falschen Eindruck über sein tatsächliches Angebot vermittelten.

Infolge dieses vermeintlichen Verstoßes soll unser Mandant eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Dem Abmahnschreiben ist bereits ein Muster für eine entsprechende Erklärung beigefügt. Darüber hinaus soll er die für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten in Höhe von EUR 1.141,90 tragen, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 30.000,- berechnet wurden.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Tuna Fitness KG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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