Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Deadpool“
Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird in dem Abmahnschreiben vorgeworfen, mittels eines Filesharing-Programms den Film „Deadpool“ unerlaubt weitergegeben und einer Vielzahl von Nutzern unentgeltlich zur Verfügung gestellt zu haben. Dies stelle eine illegale öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG dar. Bei Rechtsverletzungen im Internet am besagten Werk sei die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich berechtigt, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche geltend zu machen.
Infolge des vermeintlichen Verstoßes wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, wobei dem Schreiben ein Muster einer solchen Erklärung beigefügt war. Zudem soll er Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215,00, die von der Gegenseite aus einem Gegenstandswert von EUR 1.700,00 berechnet wurden, sowie EUR 700,00 Schadensersatz bezahlen. Insgesamt wäre damit ein Betrag von EUR 915,00 fällig.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.