Abmahnung der Universum Film GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Lion“
Die Abmahnung der Universum Film GmbH im Einzelnen
Unserem Mandanten wird vorgeworfen, über seinen Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte Filmwerk „Lion“ mittels eines Filesharing-Programms (P2P-Client) anderen Nutzern weltweit zum Download angeboten zu haben. Da die Universum Film GmbH als Rechteinhaberin hierin jedoch keine Einwilligung erteilt habe, handele es sich hierbei gem. §§ 16, 19a UrhG um eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung und Vervielfältigung des Werks. Insofern sei die Universum Film GmbH auch für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die ausschließlich Berechtigte, Unterlassungs-, Auskunfts-, Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche bei Rechtsverletzungen im Internet an besagtem Werk geltend zu machen.
Aufgrund dieser angeblichen Rechtsverletzung soll unser Mandant nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wobei dem Schreiben ein Muster einer solchen Erklärung bereits beigefügt wurde. Darüber hinaus soll er die für die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten i.H.v. EUR 215,00 – berechnet aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.700,00 (Unterlassungsanspruch i.H.v. EUR 1.000,00 zzgl. Schadensersatzanspruch) – tragen sowie einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. EUR 700,00 bezahlen. Insgesamt habe er damit einen Betrag i.H.v. EUR 915,00 zu begleichen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universum Film GmbH
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.