Abmahnung der Universum Film GmbH durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Die Rache der Wanderhure“

11. Dezember 2012
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Unser Mandant hat eine Abmahnung der Universum Film GmbH, ausgesprochen durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte, wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten.

Die Abmahnung der Universum Film GmbH im Einzelnen

In der durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung wird unserem Mandanten vorgeworfen, dass er das Filmwerk „Die Rache der Wanderhure“ in einer Internet-Tauschbörse zum Download angeboten habe. Die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Film hätte jedoch lediglich die Universum Film GmbH inne.

Gefordert wird das sofortige Unterlassen weiterer Rechtsverletzungen und die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Außerdem soll unser Mandant einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 450 € zahlen und zusätzlich die durch die Einschaltung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte entstandenen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 506 € erstatten. Durch Zahlung der Gesamtsumme in Höhe von 956 € sei die Angelegenheit in vollem Umfang erledigt.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Universum Film GmbH

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Prüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Wenn auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

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