Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Frommer Legal Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Aquaman“

05. Dezember 2023
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Uns liegt eine Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc., ausgesprochen durch die Frommer Legal Rechtsanwälte, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung an dem Film "Blue Beetle" begangen zu haben.

Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Frommer Legal Rechtsanwälte wird näher aufgeführt, dass unser Mandant mithilfe eines sog. Filesharing-Programms den Film „Aquaman“ unerlaubt angeboten und dabei einer Vielzahl von Personen unentgeltlich zur Verfügung gestellt haben soll. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung nach §§ 16, 19a UrhG dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei dem Schreiben ein entsprechendes Exemplar beigefügt wurde. Daneben bietet die Gegenseite für den Schadensersatz ein außergerichtliches Vergleichsangebot in Höhe von EUR 700,00 an. Außerdem werden Rechtsverfolgungskosten von EUR 235,80 gefordert. Diesen Betrag errechnen die Frommer Legal Rechtsanwälte anhand eines Gesamtgegenstandswertes von EUR 1.700,00. Insgesamt macht die Gegenseite somit EUR 935,80 geltend.

Unsere Empfehlung: Keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment Inc.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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