Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. durch die Frommer Legal Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an der Serie „Gossip Girl“
Die Abmahnung der Warner Bros. Entertainment Inc. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Frommer Legal wird näher ausgeführt, dass unser Mandant mithilfe eines sog. Filesharing-Programms drei Folgen der Serie Gossip Girl unerlaubt angeboten und dabei an Dritte übertragen haben soll. Dies stelle eine Verletzung der Urheberrechte der Gegenseite gem. § 16 UrhG und § 19a UrhG dar.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben wird Schadensersatz in Höhe von EUR 1.350.- von unserem Mandanten verlangt. Zusätzlich soll unser Mandant die Abmahnkosten in Höhe von EUR 308,60 tragen, die aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 2350.- berechnet werden. Damit fordern die Rechtsanwälte Frommer Legal von unserem Mandanten insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR 1.658,80
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Warner Bros. Entertainment Inc.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.