Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. wegen der vermeintlich irreführenden Werbung mit einem Bewertungszertifikat
Die Abmahnung der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. im Einzelnen
Konkret wird behauptet, unser Mandant habe auf der Startseite seines Internetauftrittes die von ihm angebotenen Waren und Dienstleistungen unter Hinweis darauf beworben, er sei auf der Bewertungsplattform eKomi mit der Note 4, von 5 bewertet worden. Diese Werbung sei mit dem Hinweis „Bester Service“ überschrieben worden.
Tatsächlich habe eine Nachschau des entsprechenden Bewertungszertifikates bei der Plattform eKomi nach Aussage der Gegenseite ergeben, dass unsere Mandantschaft aktuell lediglich eine Bewertungsnote 4,6 besitze. Des Weiteren habe eKomi auch keine Bewertung als „Bester Service“ bestätigt. Diese Werbung sei irreführend im Sinne von § 5 UWG. Darin sieht die Wettbewerbszentrale einen Gesetzesverstoß.
Aus diesem angeblichen Gesetzesverstoß folgert die Gegenseite einen Unterlassungsanspruch, der nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auszuräumen sei. Ein vorformuliertes Exemplar einer solchen Unterlassungserklärung liegt dem Abmahnschreiben bereits als Anlage bei. Außerdem wird unser Mandant aufgefordert, die Rechtsverfolgungskosten der Gegenseite in Höhe von EUR 299,60.- zu tragen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.