Abmahnung der Ernst Westphal e. K. durch Rechtsanwalt Lutz Schroeder wegen unerlaubten Zusendens einer Werbe-E-Mail
Die Abmahnung des Ernst Westphal e. K. im Einzelnen
In dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalts Lutz Schroeder wird näher aufgeführt, dass unser Mandant besagte Werbe-E-Mail an einen zu Geschäftszwecken genutzten E-Mail-Account gesendet habe. Es wird weiter ausgeführt, dass der Ernst Westphal e. K. unseren Mandanten weder zur Zusendung aufgefordert, noch sich in eine Mailingliste eingetragen habe, um solche Werbung zu erhalten. Die Gegenseite sieht darin einen zielgerichteten Eingriff in den Gewerbebetrieb des Ernst Westphal e. K., weil durch die Bearbeitung und Aussortierung solcher E-Mails zusätzliche Arbeitsbelastung entstünde. Dem Ernst Westphal e. K. stehe damit ein Unterlassungsanspruch gegen unseren Mandanten zu.
Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Eine solche – aus Sicht des gegnerischen Rechtsanwalts Lutz Schroeder taugliche – Erklärung, ist der Abmahnung beigefügt. Zusätzlich soll unser Mandant die Kostennote i. H. v. 281,30 € begleichen, die aus einem auf 3.000,00 € angesetzten Streitwert hervorgeht.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Ernst Westphal e. K.
Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.
Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.