Abmahnung des Herrn Christian Kölle durch den Rechtsanwalt Stefan Richter wegen unerlaubten Zusendens einer Werbe-E-Mail unter Verschleierung der Identität

24. Juli 2017
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Rechtsanwalt Stefan Richter mahnt einen unserer Mandanten im Namen des Herrn Christian Kölle ab. Dieser habe von unserem Mandanten unter Verschleierung der Identität unerlaubt eine Werbe-E-Mail erhalten.

Die Abmahnung des Herrn Christian Kölle im Einzelnen

Rechtsanwalt Stefan Richter führt in dem Abmahnschreiben näher aus, dass Herr Christian Kölle Inhaber eines Detektei-Einzelunternehmens sei und in diesem Zusammenhang eine E-Mail-Adresse unterhält, die ihm gehöre und geschäftlich genutzt werde. An diese soll unser Mandant angeblich eine unerlaubte Werbe-E-Mail versandt haben. Konkret soll in der eingegangenen E-Mail für Haushalts- und Gastronomiewaren geworben worden sein. Der in der E-Mail angegebene Link habe ferner eine Weiterleitung auf die Webseite unseres Mandanten beinhaltet.

Herr Christian Kölle habe angeblich weder durch einen Eintrag in einer Liste noch auf sonstige Weise zuvor eine ausdrückliche Einwilligung zum Erhalt einer solchen Werbung erklärt und auch keinen Dritten zu einer solchen Erklärung bestimmt. Auf Grund dessen sieht die Gegenseite ein unlauteres und unzulässiges Vorgehen seitens unseres Mandanten gem. §§ 3, 7 I, II 3 UWG wegen unzumutbarer Belästigung begründet. Jedenfalls ergebe sich ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004, 823 I BGB i.V.m. dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Darüber hinaus sei die Identität des werbenden Unternehmens nicht in eindeutiger Weise erkennbar gewesen, was wiederum einen Verstoß gegen § 7 II 4 UWG darstelle.

Infolgedessen wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, wobei dem Schreiben bereits ein Formulierungs-Beispiel beigefügt wurde. Darüber hinaus soll er die durch die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten in Höhe von EUR 808,13 bezahlen, die die Gegenseite aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 8.400,- berechnet.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Herrn Christian Kölle

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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