Abmahnung des Herrn Wischenbart wegen fehlender Nutzungsbewilligung

28. November 2025
Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]
338 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung des Herrn Michael Wischenbart e.U., ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Haas Anwaltsgesellschaft, vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, bei Nutzung seiner Social-Media-Seiten eine Nutzungsrechtverletzung begangen zu haben.

Die Abmahnung des Michael Wischenbart im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der Haas Anwaltsgesellschaft mbH wird näher aufgeführt, dass unser Mandant auf seinen Social-Media-Seiten Kurzvideos im Hochformat, sog. „Reels“ veröffentlicht, ohne über eine Nutzungsbewilligung zu verfügen. Dies stelle eine Nutzungsrechtverletzung und damit einen Urheberrechtsverstoß dar.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben wurden Abmahnkosten in Höhe von EUR 1.500,00 geltend gemacht. Zusätzlich soll unser Mandant „die Kosten meines notwendigen Einschreitens“ in Höhe von EUR 480,00 tragen. Damit fordert die Haas Anwaltsgesellschaft mbH von unserem Mandanten insgesamt einen Betrag in Höhe von EUR 1.980,00.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung des Herrn Michael Wischenbart

Bei einer vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält oder zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang rechtlich an die Unterlassung gebunden sind. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden. Das gilt insbesondere und gerade auch dann, wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorlag und die Abmahnung grundsätzlich berechtigt war.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten?

Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, wenn keine oder eine unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben wird. Dieses ist mit erheblichen (vermeidbaren) Kosten verbunden. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Punkten der jeweiligen Abmahnung ,wie Unterlassung, Unterlassungserklärung, Beseitigung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen oder uns unverbindlich eine E-Mail mit Ihrer Abmahnung zu übersenden. Gerne helfen wir Ihnen schnell und kompetent mir einer günstigen und kompetenten Erstberatung weiter oder vertreten Sie bundesweit außergerichtlich oder gerichtlich.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a