Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. wegen unzulässiger Werbung mit nährwertbezogener Angabe „Low-Carb“

24. Juli 2018
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Uns erreicht eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V., in der Ansprüche gegen einen unserer Mandanten geltend gemacht werden. Er soll im Rahmen seines Internetauftritts unzulässigerweise mit nährwertbezogenen Angaben geworben haben.

Die Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. im Einzelnen

Unser Mandant soll im Rahmen seines Internetauftritts Produkte mit der Angabe „Low-Carb“ beworben haben. Dabei handele es sich um eine nährwertbezogene Angabe im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Nr. 4 Lebensmittel-GesundheitsangabenVO, die nach Art. 8 Abs. 1 dieser Verordnung allerdings nur angegeben werden dürfe, wenn sie auch in deren Anhang gelistet ist. Nach Meinung der Gegenseite finde sich dort jedenfalls keine entsprechende und auch keine sinngemäße Angabe und dürfe daher nicht verwendet werden. In dem angeblichen Vorgehen unseres Mandanten sieht der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. wettbewerbswidriges Verhalten seitens unseres Mandanten im Sinne von § 3a UWG begründet.

Aufgrund dessen soll unser Mandant eine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung dem Verband Sozialer Wettbewerb e. V. gegenüber abgeben. Dem Schreiben hat die Gegenseite bereits ein entsprechendes Formular als Entwurf beigefügt. Darüber hinaus wird die Bezahlung der infolge der Abmahnung entstandenen Kosten i.H.v. EUR 178,50 gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verband Sozialer Wettbewerb e. V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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