Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. wegen Wettbewerbsverstoßes aufgrund der Werbung mit Garantien ohne Garantieerklärung

10. Juli 2018
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Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerbs e. V. mahnt einen unserer Mandanten ab. Dieser soll im Rahmen seines Angebotes auf eBay mit einer Garantie geworben haben, ohne eine Garantieerklärung vorzuhalten.

Die Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.

Unser Mandant soll im Rahmen der Online-Handelsplattform eBay einen Artikel zum Versand an Verbraucher angeboten und diesen mit „drei Jahre Herstellergarantie“ beworben haben.
In diesem Zusammenhang soll nach Meinung der Gegenseite eine entsprechende Garantieerklärung gänzlich fehlen, obwohl sie gem. §§ 479, 443 BGB vorgehalten werden müsse.

Denn bei Angeboten wie das unseres Mandanten auf elektronischen Handelsplattformen wie eBay handele es sich um verbindliche Kaufangebote, weshalb die Hinweispflichten des § 479 BGB zu beachten seien. Demnach müsste unser Mandant eine einfach und verständlich abgefasste Garantieerklärung vorhalten, mitsamt dem Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden. Zudem müsse der Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für deren Geltendmachung erforderlich sind angeführt werden.

In dem angeblichen Vorgehen unseres Mandanten sieht die Gegenseite einen Verstoß gegen §§ 1, 2 UKlaG sowie gegen §§ 3, 3a UGW begründet. Infolgedessen wird er dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, wobei der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V. dem Schreiben bereits einen Entwurf einer solchen Erklärung beigefügt hat. Darüber hinaus soll unser Mandant Kosten für die Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 243,95 erstatten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e. V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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