Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen Wettbewerbsverstoßes durch irreführende Werbung auf Amazon

18. April 2017
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1087 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. vor. In dieser wird unserem Mandanten vorgeworfen, sich auf der Internetseite www.amazon.de wettbewerbswidrig verhalten zu haben.

Die Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

In der Abmahnung wird näher ausgeführt, dass unser Mandant im Rahmen auf Amazon Speisesalz mit den Hinweis „Himalaya Salt“ anbiete, obwohl das Salz angeblich nicht aus dem Himalayagebirge selbst, sondern aus der sog. Salt Range, einer dem Himalayamassiv ca. 200 km südlich vorgelagerten Hügelkette, in der ein großer Teil des weltweiten Salzbedarfs abgebaut wird, stamme.  Mit den entlegenen Regionen des Himalaya hätte diese Abbaustätte nichts zu tun. Dadurch werde der Verbraucher in relevanter Weise über die Herkunft des Produktes in die Irre geführt, da dieser fälschlicherweise davon ausgeht, dass es sich um ein exklusives Salz aus den Bergregionen des Himalayas handelt. Darin sei ein Verstoß gegen die §§ 126 ff. MarkenG, sowie ein Verstoß gegen die allgemeinen Vorschriften der §§ 3, 5 UWG zu sehen.

Infolgedessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechender Entwurf dem Schreiben bereits beigefügt wurde. Daneben soll er für die Aufwendungen für diese vorprozessuale Abmahnung nach § 12 Abs. 1 UWG in Höhe von EUR 106,00 aufkommen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a