Abmahnung der Elite Film AG durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Imperium“

04. April 2017
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1242 mal gelesen
0 Shares

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH macht gegen einen unserer Mandanten im Namen Elite Film AG Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Imperium“ geltend.

Die Abmahnung der Elite Film AG im Einzelnen

Unserem Mandanten wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk „Imperium“ mittels einer Tauschbörsensoftware illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten zu haben. Dieses Vorgehen stelle nach Meinung der Gegenseite eine illegale öffentliche Zugänglichmachung dar. Zu einer solchen sei allerdings lediglich die Elite Film AG berechtigt, denn sie habe – so wird zumindest in der Abmahnung angegeben – mittels Lizenzvertrag die ausschließlichen Nutzungsrechte an besagtem Filmwerk erworben und für die Verwertung im deutschsprachigen Raum eine deutsche Synchronfassung hergestellt, womit sie als Filmherstellerin gem. §§ 94, 19a UrhG anzusehen sei. Vor diesem Hintergrund verfüge sie auch über das Recht, gegen das illegal gem. § 19 a UrhG öffentliche Zugänglichmachen des Filmwerks über dezentrale Computernetzwerke vorzugehen.

Infolgedessen wird von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, wobei ein vorgefertigter Entwurf einer solchen Unterlassung- und Verpflichtungserklärung dem Schreiben bereits beigefügt wurde. Zudem soll er Rechtsverfolgungskosten i.H.v. EUR 215,-, berechnet aus einem Streitwert i.H.v. EUR 1.620,-, bezahlen. Daneben macht die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auch noch Schadensersatz i.H.v. EUR 600 zzgl. einer Pauschale für Ermittlungskosten i.H.v. EUR 20,- für ihren Mandanten geltend. Insgesamt wäre seitens unseres Mandanten damit ein Betrag in Höhe von EUR 835,- zu begleichen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Elite Film AG

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a