Abmahnung der Koch Media GmbH durch Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann wegen Verletzung von Vertriebs- und Verbreitungsrechten am Computerspiel „Dungeon Siege III“

11. Oktober 2011
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Unser Mandant erhielt eine Abmahnung der Koch Media GmbH durch die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann, aufgrund einer angeblichen Verletzung ihrer Vertriebs - und Verbreitungsrechte an dem Computerspiel "Dungeon Siege III".

Die Abmahnung der Koch Media GmbH im Einzelnen

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann wird unserem Mandanten vorgeworfen das Computerspiel „Dungeon Siege III“ in einer Tauschbörse zum Download angeboten zu haben.
Unser Mandant wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und eine Zahlung in Höhe von 800,00 EUR zu entrichten.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Koch Media GmbH

Bei einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung ist stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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