Abmahnung der SIEMENS AG wegen Verletzung der Firmenmarke „SIEMENS“

29. August 2012
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
4215 mal gelesen
0 Shares

Uns liegt eine Abmahnung der Rechtsanwälte Lorenz Seidler Gossel im Namen der SIEMENS AG vor. Unsere Mandantschaft soll die Marke "SIEMENS" verletzt haben.

Die Abmahnung der SIEMENS AG im Einzelnen

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, die Bezeichnung „SIEMENS“ auf deren Webseite im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über das Internet verwendet und diese als Sublevel-Domain-Name beansprucht zu haben. Hierdurch soll die Marke „SIEMENS“ verletzt worden sein.

Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der SIEMENS AG

Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Prüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.

Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a