Abmahnung der SIEMENS AG wegen Verletzung der Firmenmarke „SIEMENS“
Die Abmahnung der SIEMENS AG im Einzelnen
Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, die Bezeichnung „SIEMENS“ auf deren Webseite im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über das Internet verwendet und diese als Sublevel-Domain-Name beansprucht zu haben. Hierdurch soll die Marke „SIEMENS“ verletzt worden sein.
Unsere Mandantschaft wird zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung aufgefordert.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der SIEMENS AG
Unterschreiben Sie keine vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen ohne vorherige rechtliche Prüfung. Lassen Sie jedes Abmahnschreiben rechtlich prüfen. Verfallen Sie nicht in Panik, aber lassen Sie die gesetzten Fristen auch nicht verstreichen.
Wenn auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Jede Abmahnung stellt einen individuellen Einzelfall dar, der als solcher auch einer individuellen Behandlung und Überprüfung bedarf. Wir helfen Ihnen gerne auch bundesweit im Rahmen unserer günstigen Erstberatung weiter.