Abmahnung der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG durch Rechtsanwälte Kornmeier & Partner

03. Februar 2010
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Erneut liegt uns eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Kornmeier & Partner vor. Einer unserer Mandanten soll gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) wegen unerlaubten Filesharings verstoßen haben. Er habe das Musikwerk "Guten Morgen Sonnenschein" (Tonträger: "Various Artists/Bravo Hits 67") des Künstlers Tobias Schulzin einer Internettauschbörse zum Download bereitgestellt, so die gegnerischen Rechtsanwälte.

Die Abmahnung der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG im Einzelnen

Die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner werfen unserem Mandanten in ihrem Abmahnschreiben vor, er habe bei einer Internettauschbörse eine geschützte Tonaufnahme anderen Usern der Tauschbörse zum Download angeboten. Die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG gibt dabei an, an dem Musikwerk „Guten Morgen Sonnenschein“ (Tonträger:  „Various Artists/Bravo Hits 67“) des Künstlers Tobias Schulz die ausschließlichen Rechte zu haben. Diese Rechte  wären  durch das öffentlich Zugänglichmachen über ein Filesharing-Programm verletzt und damit als ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) anzusehen.

In dem Abmahnschreiben wird unser Mandant dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie die entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner zu tragen. Zudem wird ein nicht unerheblicher Pauschalbetrag als Vergleichsbetrag gefordert.

Unsere Empfehlung. keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG

Die weitreichenden Folgen einer abgegebenen, meist vorformulierten Unterlassungserklärung dürfen auf keinen Fall unterschätzt werden. Oftmals fordern die gegnerischen Rechtsanwälte von dem Betroffenen Verpflichtungen, die über dem Erforderlichen liegen. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine Abmahnung von der Rechtsanwälten Kornmeier & Partner erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren drohen kann, durch welches Ihnen erhebliche Kosten entstehen können. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gerne helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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