Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“

22. September 2015
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Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer machen gegen einen unserer Mandanten im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Rechte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ geltend.

Die Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH im Einzelnen

In dem Schreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird näher ausgeführt, dass unser Mandant in einer Internettauschbörse das Filmwerk „Das erstaunliche Leben des Walter Mitty“ widerrechtlich anderen Nutzern zum Herunterladen angeboten hätte. Da hierin eine rechtswidrige illegale öffentliche Zugänglichmachung nach §19a UrhG und gleichzeitig eine illegale Vervielfältigung nach §16 UrhG zu sehen sei, seien die Rechte der Twentieth Century Fox Home Germany GmbH verletzt. Denn sie sei – so wird zumindest angeben – Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an besagtem Filmwerk.

Auf Grund dessen wird unser Mandant zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei ein entsprechendes Exemplar dem Schreiben beigefügt wurde. Daneben soll er Schadensersatz in Höhe von EUR 600.- sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von EUR 215.- bezahlen, den die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 1.600.- berechnen. Insgesamt soll unser Mandant also einen Betrag in Höhe von EUR 815.- bezahlen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH

Bei einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ist aber stets besondere Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthält, meist zu weit gefasst ist und Sie ein Leben lang begleiten wird. Daher sollte jedes Abmahnschreiben einer genauen rechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Haben Sie vielleicht selbst eine solche Abmahnung erhalten? Dann sollten Sie keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.

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