Abmahnung und Vertragsstrafeforderung des Herrn Peter Kirchhoff durch die Rechtsanwälte pixel.Law wegen Urheberrechtsverletzung an zwei Bildwerken
Die Abmahnung des Herrn Peter Kirchhoff im Einzelnen:
Unser Mandant hatte sich bereits in der Vergangenheit gegenüber der abmahnenden Partei verpflichtet, es zu unterlassen, die streitgegenständlichen Bildwerke zu nutzen, ohne hierzu berechtigt zu sein und ohne den Urheber namentlich zu benennen. Nun würden beide Bilder erneut zum Abruf bereit stehen, was einen erneuten Unterlassungsanspruch begründe sowie einen Verstoß gegen die in der Vergangenheit abgegebene strafbewehrte Verpflichtungserklärung darstelle.
Aus diesem Grunde soll unser Mandant eine neue strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen und sein angeblich widerrechtliches Verhalten sofort einstellen. Zudem soll er der gegnerischen Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 € je Bild, insgesamt somit 12.000 €, zahlen.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnung des Herrn Peter Kirchhoff
Haben auch Sie vielleicht selbst eine solche oder ähnliche Abmahnung erhalten? Nicht nur aufgrund der geforderten Summen sollte man keinesfalls untätig bleiben, da ansonsten ein gerichtliches Verfahren droht, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Insbesondere bei strafbewehrten Unterlassungserklärungen ist zudem stets Vorsicht geboten, da diese oft unnötige Verpflichtungen enthalten, meist zu weit gefasst und Sie ein Leben lang begleiten werden.
Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.
Peter Kirchhoff, 17. August 2019
Dieser Peter Kirchhoff ist ein Fotograf aus Berlin… bitte seinen Sie genau in der Überschrift,, Peter Kirchhoff, Münster