Abmahnung der DigiProtect mbH durch U + C Rechtsanwälte

22. September 2009
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Die U + C Rechtsanwälte mahnten einen unserer Mandanten wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung ab.

Die Abmahnung der DigiProtect mbH im Einzelnen

Unser Mandant erhielt in den vergangenen Tagen ein Abmahnschreiben der U + C Rechtsanwälte, weil er angeblich bei einer Internet-Tauschbörse ein Musikstück hochgeladen und somit anderen Nutzern zum Download angeboten haben soll. Ein solches Vorgehen verstößt zwar grundsätzlich gegen das Urhebergesetz. Jedoch gelang der gegnerischen Seite bislang nicht der Beweis, dass DigiProtect auch die tatsächliche Inhaberin der entsprechenden Urheberrechte ist.

Des Weiteren trägt die Gegenseite zwar vor, dass sie dokumentieren könne, dass zum vermeitlichen Tatzeitpunkt unser Mandant online gewesen sein. Jedoch genügt die bloße Dokumentation nicht, um nachzuweisen, dass die in Frage stehende Musikdatei zu diesem Zeitpunkt auch tatsächlich öffentlich gemacht wurde.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen der DigiProtect mbH

Aber was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat. Grundsätzlich gilt, dass jede Abmahnung ein Einzelfall ist und deshalb genau geprüft werden muss. In der Abmhnung wird zumeist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, die dann im Entwurf beigefügt ist. Diese enthält oftmals weitreichende Verpflichtungen, die für den Laien kaum zu überblicken sind. Auf keinen Fall sollte man bei Erhalt einer Abmahnung jedoch untätig bleiben, da dann die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche droht, die mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Gerne helfen wir Ihnen, wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von den U + C Rechtsanwälten bekommen haben.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.

1 Kommentar

  1. Uwe Schnitzler, 27. November 2009

    Abmahnung von DigiProtect durch Rechtsanwälte.
    Ich erhielt heute ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte, weil ich angeblich bei einer Internet-Tauschbörse ein Musikstück hochgeladen und somit anderen Nutzern zum Download angeboten haben soll.
    Welche Kosten würde auf mich zukommen, wenn ich Ihre Unterstützung benötige. Über eine Info würde ich mich fréuen.Gruss Uwe Schnitzler

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