Abmahnung von electronicland24 durch Rechtsanwälte Höhn & Lorenz

07. Oktober 2009
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Aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb wurde unser Mandant, ein Versandhändler, von den Rechtsanwälten Höhn & Lorenz abgemahnt.

Die Abmahnung von electronicland24 im Einzelnen

In dem Abmahnschreiben der gegnerischen Rechtsanwälte wird gerügt, dass unser Mandant gesetzliche Vorschriften (in diesem Fall Marktverhaltensregeln) missachtet haben und damit gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen haben soll. Er soll auf seiner Internetseite mangelhafte Angaben bezüglich seiner Versandwaren gemacht haben. Von unserem Mandanten wurde eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung der gegnerischen Anwaltskosten gefordert.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von electronicland24

Sie haben selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Grundsätzlich gilt, dass jede Abmahnung einen Einzelfall betrifft und somit auch einer individuellen Prüfung unterzogen werden sollte. Gerne können Sie sich mit Ihrer Abmahnung an uns wenden.

Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.

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