Abmahnung von Franke durch Rechtsanwälte Lichtenstein, Körner & Partner
Die Abmahnung von Franke im Einzelnen
Die Abmahnung der gegnerischen Rechtsanwälte wurde damit begründet, dass unser Mandant angeblich die Wortmarke des Gegners mit leichter Abänderung benutzt hat. Durch die vermeintlichen Ähnlichkeiten der Begriffe soll unser Mandant von der Markenbekanntheit des Abmahnenden profitiert haben. Dem wurde von unserer Seite entgegengehalten, dass beide Zeichen hinreichend unterschiedlich sind sowie unser Mandant in einer anderen Branche tätig ist.
Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Franke
Sie haben selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten? Grundsätzlich gilt, dass jede Abmahnung einen Einzelfall betrifft und somit auch einer individuellen Einzelfallprüfung unterzogen werden sollte. Gerne können Sie sich mit Ihrer Abmahnung an uns wenden.
Zögern Sie nicht, uns anzurufen. Wir helfen Ihnen bundesweit im Rahmen einer günstigen Erstberatung weiter.