Abmahnung von Leuchtenzentrale.de durch Rechtsanwalt Lockowandt

28. Oktober 2009
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Unser Mandant wurde wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) abgemahnt.

Die Abmahnung von Leuchtenzentrale.de im Einzelnen

Unser Mandant steht mit dem Gegner in einem dirketen Wettbewerbsverhältnis, da beide im Internet Haushaltslampen und Zubehör verkaufen. Unserem Mandanten wird nun vorgeworfen, er habe es unterlassen auf seiner Internetseite Angaben zum Energieverbrauch der Produkte zu machen. Er hat dadurch angeblich gegen das UWG verstoßen, weil er den Kennzeichnungspflichten nicht nachgekommen sein soll. Auch in diesem Fall soll unser Mandant eine Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben und die gegnerischen Anwaltskosten tragen.

Unsere Empfehlung: keinesfalls untätig bleiben bei Abmahnungen von Leuchtenzentrale.de

Doch was tun, wenn man selbst ein solches Abmahnschreiben erhalten hat? Da jede Abmahnung ein Einzelfall ist, gilt es genauestens zu prüfen.

Sollten sie also Adressat einer Abmahnung geworden sein, zögern Sie nicht, uns um rechtlichen Beistand zu bitten. Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen einer bundesweiten Rechtsberatung weiter.

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