Anwaltskanzlei Hild & Kollegen wird von ACQ5 als „Entertainment Law Firm of the Year 2015“ in Deutschland ausgezeichnet

02. Juli 2015
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Seit 2006 stehen die ACQ Global Awards für Innovation, Erfolg und Bravour und zeichnen sich besonders durch ihr unabhängiges Wahlverfahren aus, das wesentlich von der Meinung der jeweiligen Branche selbst geprägt wird.

Der Auswahlprozess beginnt mit der Ausschreibung der jährlichen Awards auf der Homepage von ACQ5. Dadurch wird den Lesern die Möglichkeit geboten, Unternehmen zu nominieren, die in ihren Augen exzellente Arbeit leisten und daher eine außerordentliche Auszeichnung verdienen. Vorgeschlagen werden kann jedes Unternehmen, sei es klein oder groß, traditionsreich oder Start-Up, auf einem weltweiten oder einem expandierenden Markt tätig.

Die Global Awards verkörpern tatsächlich eine Befürwortung der herausragenden Arbeit bestimmter Unternehmen. Mit Hilfe einer Online-Umfrage, an der über 100.000 Abonnenten teilnehmen, und der Zusammenarbeit von ACQ5 mit bi- und trilateralen Organisationen, internationalen Händlern, Regierungen und führenden Meinungsmachern, strebt das Online Magazin ein sachbezogenes und gerechtes Auswahlverfahren an, das nicht nur etablierte Betriebe, sondern auch weniger bekannte Unternehmen berücksichtigt, die in einem Nischenbereich tätig sind.

Wir fühlen uns daher sehr geehrt, wie bereits 2014, wieder Teil der ACQ5 Global Awards zu sein und als beste Entertainment Kanzlei Deutschlands ausgezeichnet worden zu sein, da dies beweist, dass wir nicht nur die Mitarbeiter des Online Magazins, sondern auch einen Großteil seiner Leserschaft von unserer Arbeit überzeugen konnten.

Davon zeugt auch unsere Ehrung als beste Kanzlei im Nischenbereich eBay-Recht, unsere Auszeichnung als beste IT-Kanzlei Deutschlands und dass Rechts- und Fachanwalt Hild den ACQ Global Award als bester IT-Anwalt des Jahres gewonnen hat.

Weitere Informationen zu den ACQ Global Awards finden Sie unter www.awards.acq5.com.

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