Archiv

12. April 2014

„Lindt-Teddy“ verletzt nicht die Haribo-Wortmarke „Goldbär“

goldener Fruchtgummibär
Urteil des OLG Köln vom 11.04.2014, Az.: 6 U 230/12

Der in Goldfolie verpackte Schokoladenbär "Lindt-Teddy" der Firma Lindt stellt keine Verletzung der Wortmarke "Goldbär" der Firma Haribo dar. Eine solche Markenrechtsverletzung kann nur dann angenommen werden, wenn die Bezeichnung "Goldbär" die für den Verbraucher naheliegende, erschöpfende und gleichsam einprägsame Betitelung und damit die am nächsten liegende griffige Bezeichnung der Figur sei. Identische Form und Farbe des „Lindt-Teddys“ genügen jedoch nicht, um beim Verbraucher eine gedankliche Verknüpfung mit der Wortmarke „Goldbär“ von Haribo hervorzurufen. Vielmehr wird die goldene Verpackung mitsamt Aufdruck des Firmennamens Lindt nebst Logo als Anlehnung an den bekannten "Goldhasen" und damit als Herkunftsnachweis der Firma Lindt angesehen.

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10. April 2014

Abmahnung durch mehrere Mitinhaber eines Patents

Urteil des LG Mannheim vom 26.11.2013, Az.: 2 O 315/12

Der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit ist derselbe, wenn ein Unterlassungsanspruch aus einem gemeinsamen Patent vorliegt. Macht der Anwalt den Unterlassungsanspruch für die Pateninhaber zusammen geltend, steht ihm die Erhöhungsgebühr nach Ziffer 1008 VV RVG zu, da der Anwalt für zwei Kläger wegen desselben Rechts (aus dem Patent) vorgeht. Diese ist auch erstattungsfähig, wobei insbesondere dabei unbeachtlich ist, dass jeder Patentinhaber seine Rechte grundsätzlich auch alleine im Wege der Prozessstandschaft durchsetzen könnte.

Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz nach § 139 Abs. 2 PatG für die Kosten, die dem Patentinhaber aufgrund der Inanspruchnahme einer falschen Person entstanden sind, da grundsätzlich kein innerer Zusammenhang zwischen der Patentverletzung und der falschen Inanspruchnahme besteht. Dies gilt auch dann, wenn der Patentverletzer selbst für die Möglichkeit der Verwechslung verantwortlich ist.

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07. April 2014

Irreführende Preisangabe in Werbebroschüre

Hand, die Smartphone hält, drum herum Münzen, die durch die Luft fliegen
Beschluss des OLG Köln vom 04.02.2014, Az.: 6 W 11/14

Die Werbeaussage der Telekom "Nur 34,95 €/Monat für die ersten sechs Monate, danach 39,95 €/Monat" ist irreführend, wenn nach 24 Monaten eine weitere Preiserhöhung automatisch eintritt. So kann ein durchschnittlich informierter und verständiger Verbraucher die Preisangabe in der Werbebroschüre nur dahingehend verstehen, dass der Preis von 39,95 EUR/Monat solange gelten soll, bis der Vertrag beendet oder ausdrücklich geändert wird. Auch ein Hinweis auf die Preiserhöhung in der Fußnote am unteren Rand der Broschüre ändert nichts daran, dass die Aussage objektiv falsch ist.

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14. Januar 2014

Urheberrechtsverletzung durch Nachbau eines Hausbootes

Hausboot auf dem Wasser
Urteil des LG Oldenburg vom 05.06.2013, Az.: 5 O 3989/11

Der Nachbau eines als Werk der Baukunst urheberrechtlich geschützten Hausbootes als Wohnhaus auf festem Erdboden stellt eine Vervielfältigung iSd § 16UrhG und damit eine Urheberrechtsverletzung dar, auch wenn das Hausboot zum Zeitpunkt der Einreichung des Bauantrags für das Wohnhaus noch nicht realisiert war. Auch Planentwürfe und Zeichnungen können urheberrechtlich geschützte Werke sein, wenn sie die Vorstellung des Schöpfers von der Raumform des geplanten Bauwerks hinreichend vermitteln. Bei der Verletzung eines Architektenurheberrechts wird die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure als Maßstab für die Berechnung der als Schadensersatz zu zahlenden Lizenzgebühr herangezogen.

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10. September 2012

Werbung mit fremden Marken als Adwords-Keywords

"ADWORDS" in bunten Farben
Urteil des EuGH vom 22.09.2011, Az.: C-323/09

Der Inhaber einer bekannten Marke kann einem Mitbewerber verbieten, mit einem Schlüsselwort dieser Marke im Internet ohne seine Zustimmung zu werben, wenn die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt ist oder andere unlautere Umstände wie die Nachahmung von Waren oder Dienstleistungen hinzutreten.

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20. September 2011

Zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei einer Markenserie

Urteil des EuGH vom 16.06.2011, Az.: C-317/10 P

Bei Vorliegen einer Markenfamilie oder Markenserie ist bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr auch zu berücksichtigen, ob ein Verbraucher irrtümlich von einer gemeinsame Herkunft von Waren oder Dienstleistungen ausgehen könnte, weil er annimmt, dass eine Marke der Serie eines anderen Markeninhabers angehört. Die Unterscheidungskraft des gemeinsamen Merkmals der Markenserie ist nach der Wahrnehmung der fraglichen Zeichen und Dienstleistungen durch den maßgeblichen Verkehrskreis zu beurteilen.

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10. Oktober 2005

Verwechslungsgefahr bei zusammengesetzten identischen Zeichen

weißes Warenzeichen vor rotem Hintergrund.
Urteil des EuGH vom 06.10.2015, Az.: C-120/04

Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass bei identischen Waren oder Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr für das Publikum bestehen kann, wenn das streitige Zeichen durch die Aneinanderreihung der Unternehmensbezeichnung eines Dritten zum einen und einer normal kennzeichnungskräftigen eingetragenen Marke zum anderen gebildet wird und letztere in dem zusammengesetzten Zeichen, ohne allein seinen Gesamteindruck zu prägen, eine selbständig kennzeichnende Stellung behält.

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