„Lindt-Teddy“ verletzt nicht die Haribo-Wortmarke „Goldbär“
Der in Goldfolie verpackte Schokoladenbär "Lindt-Teddy" der Firma Lindt stellt keine Verletzung der Wortmarke "Goldbär" der Firma Haribo dar. Eine solche Markenrechtsverletzung kann nur dann angenommen werden, wenn die Bezeichnung "Goldbär" die für den Verbraucher naheliegende, erschöpfende und gleichsam einprägsame Betitelung und damit die am nächsten liegende griffige Bezeichnung der Figur sei. Identische Form und Farbe des „Lindt-Teddys“ genügen jedoch nicht, um beim Verbraucher eine gedankliche Verknüpfung mit der Wortmarke „Goldbär“ von Haribo hervorzurufen. Vielmehr wird die goldene Verpackung mitsamt Aufdruck des Firmennamens Lindt nebst Logo als Anlehnung an den bekannten "Goldhasen" und damit als Herkunftsnachweis der Firma Lindt angesehen.