Antipiracy und Überwachung von Peer-2-Peer-Netzwerken (P2P)
Nach wie vor müssen Vertreter der Film-, Musik- und Softwareindustrie erhebliche Umsatzverluste durch das private Tauschen ihrer urheberrechtlich geschützten Werke in sogenannten Peer-2-Peer-Netzwerken hinnehmen. Über Filesharing-Systeme wie eMule oder BitTorrent schließen sich Nutzer zu einer Gemeinschaft zusammen und tauschen die Daten ihrer Rechner. Es findet nicht nur ein Download einer urheberrechtlich geschützten Datei statt, vielmehr bietet der Nutzer auch entsprechende Dateien selbst anderen Teilnehmern zum Upload an. Er stellt ebenfalls die auf seinem Rechner vorhandenen Dateien anderen Teilnehmern an dem P2P-Netzwerk zum illegalen Download zur Verfügung.
Es finden Urheberrechtsverletzungen statt, die mittels anwaltlicher Abmahnschreiben verfolgt werden können. Der Nutzer kann insofern über seine IP-Adresse ermittelt werden und wird sodann aufgefordert eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ferner kann der Rechteinhaber einen Schadensersatzanspruch geltend machen und insbesondere auch die Kosten, die durch die Inanspruchnahme seines Anwalts entstanden sind, ersetzt verlangen.
Urheberrechtsverletzungen sind durch entsprechende P2P-Netzwerke zu einem Massenphänomen geworden, weshalb sich Rechteinhaber auch gezwungen sehen, konsequent diese Rechtsverletzungen zu verfolgen. Gleichwohl gestaltet sich die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in derartigen Tauschbörsen nicht immer als einfach. Es bedarf zur wirkungsvollen Verfolgung von Rechtsverstößen einer ständigen Überwachung von solchen Netzwerken und der sicheren Ermittlung der Daten der Nutzer, damit diese auch mittels gerichtlich verwertbarer Beweise in Anspruch genommen werden können.
Feststellung der Urheberrechtsverletzung
Dies erfolgt regelmäßig durch den Einsatz spezialisierter antipiracy-Software bzw. über spezialisierte Dienstleister, die die systematische Datenerfassung bei der Begehung von Urheberrechtsverletzungen bzw. die Beobachtung und Überwachung von P2P-Netzwerken (Monitoring) anbieten. Das Internet wird hierbei nach illegalen Angeboten durchforstet. Kann eine Rechtsverletzung ermittelt werden, wird sodann das urheberrechtlich geschützte Werk heruntergeladen und es lässt sich die IP-Adresse, d. h. eine bestimmte Ziffernfolge, die den Computer des Anbieters identifiziert, ermitteln. Nunmehr kann unter Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe über den Internetprovider Auskunft über die Identität des Anbieters eingeholt werden. Etwaige Rechtsverletzungen und die entsprechenden vermeintlichen Rechteverletzer lassen sich so über das Monitoring von Filesharing-Netzwerken ermitteln.
Gerne werden wir für Sie tätig
Auch wir können Sie als Rechteinhaber gerne bei der Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Systemen sowie bei der konsequenten Durchsetzung und Verfolgung Ihrer Rechte unterstützen. Hier kommt Ihnen als Rechteinhaber nicht zuletzt auch unsere ständige Tätigkeit als Vertreter von Tauschbörsen-Nutzern in einer Vielzahl von Fällen zugute. So kennen wir aus der täglichen Anwaltspraxis sehr gut beide Seiten in derartigen rechtlichen Auseinandersetzungen. Als Vertreter von Rechteinhabern stehen wir für eine effektive und strikte Verfolgung der Ihnen gesetzlich zustehenden Ansprüche.
Gleichwohl ist uns in diesem Sinne auch nicht daran gelegen, im Falle von geringfügigen Gesetzesverletzungen den Verletzer mit völlig überhöhten Forderungen zu überziehen. Sollten insofern auch Sie ein entsprechendes Abmahnschreiben erhalten, zögern Sie nicht uns zu konsultieren. Es ist dringend angeraten, sich hier anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Wir stehen Ihnen als Nutzer von Tauschbörsen diesbezüglich ebenfalls gerne beratend beiseite.