Berentzen legt Berufung gegen Spezi-Urteil des LG München I ein

29. August 2025
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Glas in das Cola und Fanta gemischt wird

Bereits zum dritten Mal hat das LG München I am 05.08.2025 der Brauerei Paulaner Recht gegeben. Dabei befand es, dass die Flaschengestaltung der „Mio Mio Cola+Orange Mische“ der Berentzen Group für den Kunden eine Zusammengehörigkeit zwischen Mio Mio und Paulaner herstellen könnten. Gegen dieses Urteil wehrt sich die Berentzen-Gruppe mit Hilfe der Berufung.

Wie Berentzen-CEO Oliver Schwegmann auf LinkedIn mitteilte, hat sich die Berentzen-Gruppe dazu entschieden, gegen das Anfang August gefallene Urteil in Berufung und damit vor das OLG München zu ziehen.

 

Was war geschehen?

Am 10. Januar 2025 wurde bekannt, dass am LG München I eine Klage anhängig ist, mit der die Paulaner Brauerei Gruppe die Unterlassung der Verwendung des Etiketts für ihre „Mio Mio Cola+Orange Mische“ durch die Berentzen-Gruppe erreichen wollte. Dies stütze sich auf den Vorwurf, dass das Design der geschützten „Fünf-Farben-Welle“ (§ 3 Abs. 1 MarkenG) zu sehr ähnelt.

Wie es der Name der geschützten Farbmarke bereits suggeriert, handelt es sich bei dem Design des „Paulaner Spezi“ um eine fünffarbige Komposition (gelb, orange, rot, pink und lila), die wellenartig das gesamte Etikett füllt. Die Argumentation der bayerischen Brauerei lautete, dass die Aufmachung der Beklagten ebenfalls wellenartige Elemente aufweise und die Farben zumindest mit bloßem Auge nicht eindeutig zu unterscheiden wären. Dagegen erklärte Berentzen, dass Cola-Mix-Getränke zumeist ein farbenfrohes Design aufweisen und es sich bei den Formen um Kreise statt Wellen handele, weshalb eine gedankliche Verknüpfung beim Kunden ausbleibe.

Lars Schmidt, Chef der Rechtsabteilung bei Paulaner, erklärte, dass man sich für eine konsequente Rechtsdurchsetzung einsetzen würde, um die eigene Marke nicht zu schwächen und einen Verlust des Herkunftsnachweises durch das Design nicht zu riskieren.

 

Die Entscheidung des Gerichts

Die 33. Zivilkammer des LG München I folgte in ihrer Begründung der Argumentation Paulaners und verurteilte die Berentzen-Gruppe zur Unterlassung des Verkaufs mit dem streitgegenständlichen Design, da sonst ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro im Raum stehe. Zusätzlich wären sie auch der Paulaner Brauerei Gruppe zum Schadensersatz sowie zur Vernichtung der bereits produzierten Flaschen verpflichtet.

Das Gericht stützte die Argumentation nicht, wie häufig in ähnlich gelagerten Fällen, auf die sog. Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten, sondern auf die Möglichkeit einer Auffassung als zusammengehörend. Der Kunde im Supermarkt könnte, nach den Ausführungen des Gerichts, aufgrund der Ähnlichkeit der beiden Designs eine Zusammenarbeit der beiden Unternehmen vermuten.

Bei dem Rechtsstreit handelt es sich nicht um das erste Mal, dass sich die 33. Zivilkammer des LG München I mit einer markenrechtlichen Streitigkeit der Paulaner Brauerei befassen musste. So gab es der Brauerei bereits im März 2025 Recht, als es um das „Brauerlimo“-Design der Karlsberg Brauerei ging. Ebenso urteilte es am 11.10.2022, dass Paulaner weiterhin die Bezeichnung „Spezi“ verwenden durfte.

 

Berufung durch die Berentzen-Gruppe

Dieses Urteil möchte man in Hasselüne nicht auf sich sitzen lassen und hat deswegen angekündigt in Berufung zu gehen. Wie CEO Oliver Schwegmann über LinkedIn verlauten ließ, konnte die Urteilsbegründung weder ihn, noch seine Anwälte überzeugen. Er bezeichnete es sogar als „lebensfremd“ und verglich es mit den ähnlichen Designs anderer Produkte im Supermarkt, die scheinbar keine markenrechtlichen Probleme bekämen.

Nun muss sich das OLG München in zweiter Instanz mit der Frage beschäftigen, ob die Ähnlichkeit der beiden Etiketten für eine Unterlassung ausreicht. Das Berufungsgericht ist insofern Tatsachen- und Rechtsinstanz. Für das weitere Verfahren sind noch keine Verhandlungstage terminiert.

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