Bundesregierung antwortet auf „Kleine Anfrage“: Streaming stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

14. Januar 2014
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Die Bundesregierung erklärte auf die sog. „Kleine Anfrage“ der Fraktion „Die Linke“ zur nach wie vor brisanten Abmahnwelle wegen Porno-Streamings auf RedTube.com, dass sie das mit dem Streaming verbundene, temporäre Zwischenspeichern von Videos nicht als Urheberrechtsverletzung ansehe. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn keine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte“ Vorlage verwendet werde.

Auf die sog. „Kleine Anfrage“ der Fraktion „Die Linke“ zur nach wie vor brisanten Abmahnwelle wegen Porno-Streamings auf RedTube.com, erklärte die Bundesregierung, dass sie das mit dem Streaming verbundene, temporäre Zwischenspeichern von Videos nicht als Urheberrechtsverletzung ansehe. Dies gelte jedenfalls dann, wenn keine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte“ Vorlage verwendet werde. Für diese Rechtswidrigkeit komme es dabei auf die Erkennbarkeit für den einzelnen Streaming-Nutzer an, weshalb im Fall von RedTube das reine Betrachten von Videos keine Urheberrechtsverletzung darstelle.

Einschränkend stellt die Bundesregierung jedoch klar, dass die Frage letztlich nur vom Europäischen Gerichtshof endgültig geklärt werden könne. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass dies lediglich eine Einschätzung der Bundesregierung darstellt, die jedoch im Ergebnis ohne rechtliche Relevanz bleibt.

»Zur vollständigen Meldung auf bundestag.de

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