Bundestag beschließt Netzwerkdurchsuchungsgesetz: Unternehmen drohen Strafen bis zu 50 Millionen Euro

21. August 2017
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1484 mal gelesen
0 Shares
Hand hält Handy mit symbolischem Mülleimer auf Display

Das Netzwerkdurchsuchungsgesetz kommt. Die Regierung reagiert damit auf die Flut von Hasskommentaren und diffamierenden Äußerungen im Netz. Unternehmen wie Facebook, Twitter oder YouTube sind demnach dafür verantwortlich, innerhalb von 24 Stunden rechtswidrige Inhalte zu löschen. Geschieht dies nicht, drohen empfindliche Strafen. Bis zu 50 Millionen Euro Bußgeld können verhängt werden. Gegenstimmen gibt es reichlich. Es stellt sich die Frage: Bleibt die Meinungsfreiheit dabei auf der Strecke? Der Bundestagspräsident geht von einer Verfassungsklage gegen das Gesetz aus.

Das „Anti-Hass-Gesetz“ verpflichtet Netzwerkbetreiber, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Kritikern ist das zu kurz. Sie befürchten, dass, um einer Strafe zu entgehen, wahllos gelöscht werde. Es bliebe offen, wie fälschlich gelöschte Inhalte so schnell und rechtssicher wie möglich, wieder eingestellt werden können, denn die vom Bundesrat geforderte „Clearing-Stelle“ für Beschwerden über voreilig gelöschte Inhalte werde nicht eingerichtet. Generell sei es fragwürdig, den Unternehmen diese Aufgabe zu übertragen. Oliver Süme, Vorstand Politik und Recht beim eco-Verband der Internetwirtschaft, gab zu Bedenken, dass hier an der falschen Stelle angesetzt würde: Der Staat sei gefordert „durch effektivere Strafverfolgung der Täter die Ursache des Problems zu bekämpfen“. Dieser Ansicht ist auch Petra Sitte von den Linken: Strafverfolgung müsse Sache der Justiz sein, nicht von privaten Plattformbetreibern.

Den Grünen dagegen geht das Gesetz nicht weit genug. Bundestagsabgeordnete Renate Künast bedauerte, dass sich das Gesetz nur auf strafbare Inhalte bezieht. Wünschenswert sei „eine Überarbeitung der Beleidigungstatbestände“, da viele Absender absichtlich in einem Graubereich formulierten. So sei weiterhin die Verbreitung von Hass und Beleidigungen die nicht unter den Straftatbestand fielen, möglich.

Der allgemeine Tenor ist klar: „Es muss etwas getan werden! Nur eben nicht so.“ Durch das Gesetz ist die Meinungsfreiheit im Netz gefährdet. Bundestagspräsident Lammert von der CDU räumt ein, dass es „hochkompliziert“ sei, einerseits dem Regelungsbedarf nachzukommen und gleichzeitig keine Zensur zu bewirken. Er erwartet eine Verfassungsklage gegen den Beschluss in seiner aktuellen Form. Diese hätte seiner Meinung nach jedoch auch etwas Gutes. Entweder gebe das Bundesverfassungsgericht grünes Licht oder man erhielte zumindest Hinweise auf dem Weg zur Lösung des Problems. Grünes Licht der Grundgesetz-Hüter scheint jedoch fraglich. Sieben von zehn Experten gaben bei der Anhörung im Bundestag an, sie hielten das Gesetz für verfassungswidrig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a