Bundestag beschließt Netzwerkdurchsuchungsgesetz: Unternehmen drohen Strafen bis zu 50 Millionen Euro
Das „Anti-Hass-Gesetz“ verpflichtet Netzwerkbetreiber, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Kritikern ist das zu kurz. Sie befürchten, dass, um einer Strafe zu entgehen, wahllos gelöscht werde. Es bliebe offen, wie fälschlich gelöschte Inhalte so schnell und rechtssicher wie möglich, wieder eingestellt werden können, denn die vom Bundesrat geforderte „Clearing-Stelle“ für Beschwerden über voreilig gelöschte Inhalte werde nicht eingerichtet. Generell sei es fragwürdig, den Unternehmen diese Aufgabe zu übertragen. Oliver Süme, Vorstand Politik und Recht beim eco-Verband der Internetwirtschaft, gab zu Bedenken, dass hier an der falschen Stelle angesetzt würde: Der Staat sei gefordert „durch effektivere Strafverfolgung der Täter die Ursache des Problems zu bekämpfen“. Dieser Ansicht ist auch Petra Sitte von den Linken: Strafverfolgung müsse Sache der Justiz sein, nicht von privaten Plattformbetreibern.
Den Grünen dagegen geht das Gesetz nicht weit genug. Bundestagsabgeordnete Renate Künast bedauerte, dass sich das Gesetz nur auf strafbare Inhalte bezieht. Wünschenswert sei „eine Überarbeitung der Beleidigungstatbestände“, da viele Absender absichtlich in einem Graubereich formulierten. So sei weiterhin die Verbreitung von Hass und Beleidigungen die nicht unter den Straftatbestand fielen, möglich.
Der allgemeine Tenor ist klar: „Es muss etwas getan werden! Nur eben nicht so.“ Durch das Gesetz ist die Meinungsfreiheit im Netz gefährdet. Bundestagspräsident Lammert von der CDU räumt ein, dass es „hochkompliziert“ sei, einerseits dem Regelungsbedarf nachzukommen und gleichzeitig keine Zensur zu bewirken. Er erwartet eine Verfassungsklage gegen den Beschluss in seiner aktuellen Form. Diese hätte seiner Meinung nach jedoch auch etwas Gutes. Entweder gebe das Bundesverfassungsgericht grünes Licht oder man erhielte zumindest Hinweise auf dem Weg zur Lösung des Problems. Grünes Licht der Grundgesetz-Hüter scheint jedoch fraglich. Sieben von zehn Experten gaben bei der Anhörung im Bundestag an, sie hielten das Gesetz für verfassungswidrig.