Verbraucherrechterichtlinie 2014 – Die 10 wichtigsten Änderungen aus Verbrauchersicht

29. April 2014
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Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie bringt für Betreiber von Online-Shops und für Verbraucher die gravierendsten Änderungen im E-Commerce und Fernabsatz seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2001 mit sich.

Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft. Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie bringt die gravierendsten Änderungen im E-Commerce und Fernabsatz seit der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2001 mit sich. Mit der Umsetzung dieses Gesetzes wird es eine Vielzahl an Neuerungen geben, die in erster Linie den Fernabsatz betreffen. Neben zahlreichen Änderungen für Betreiber von Online-Shops wird es vor allem auch für Verbraucher eine Vielzahl an Änderungen im Bereich des E-Commerce und Fernabsatzes geben, von denen wir Ihnen im Folgenden die 10 wichtigsten Änderungen in einer Übersicht darstellen wollen.

1.    Entfallen des Rückgaberechts
2.    Neuregelung der Hinsendekosten: Unternehmer trägt Kosten im Grundsatz
3.    Neuregelung der Rücksendekosten: Verbraucher
trägt künftig die Kosten

4.    Neu einheitliche Widerrufsfrist und Höchstfrist
5.    Neue Regeln für die Widerrufserklärung
6.    Widerrufserklärung auch direkt im Online-Shop möglich
7.    Kürzere Fristen zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen

8.    Widerrufsrecht künftig auch bei digitalen Inhalten
9.    Wertersatz für gezogene Nutzungen entfällt künftig
10.  Erweiterung der Liste der Ausnahmeregelungen vom Widerrufsrecht


1) Entfallen des Rückgaberechts

Das Rückgaberecht, welches Händler gegenwärtig noch alternativ zum Widerrufsrecht anbieten können, fällt künftig ersatzlos weg. Alle Online-Händler, die derzeit noch ausschließlich ein Rückgaberecht anbieten, müssen Verbrauchern ab Juni 2014 ausschließlich ein Widerrufsrecht anbieten und ausschließlich über dieses informieren. Als Verbraucher hat man also künftig immer nur ein Widerrufsrecht, sofern hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

2) Neuregelung der Hinsendekosten: Unternehmer trägt Kosten im Grundsatz

Erstmals gesetzlich geregelt ist eine Regelung der Kostenlast der Hinsendekosten beim Widerruf durch den Verbraucher: Wie auch bereits höchstrichterlich entschieden, müssen Online-Händler diese Kosten künftig tragen.
Dies gilt jedoch nur für die Kosten der günstigsten Standardlieferung. Verlangt ein Verbraucher eine besondere Lieferart bei Zusendung der Ware an ihn (z.B. per Express-Lieferung), müssen die hierfür entstehenden Zusatz-Kosten gerade nicht vom Online-Händler getragen werden.

3) Neuregelung der Rücksendekosten: Verbraucher trägt künftig die Kosten

Die bisherige sog. „40 Euro – Klausel“ fällt ab Mitte Juni 2014 ersatzlos weg: die Rücksendekosten sind dann im Grundsatz vom Verbraucher zu tragen, unabhängig davon, welcher Warenwert gegeben ist. Alleinige Voraussetzung hierfür ist, dass der Verbraucher über diese Kostentragungspflicht vorab vom Online-Händler aufgeklärt wurde. Fehlt es an dieser Information, trägt weiterhin der Unternehmer die Kosten der Rücksendung.

Dies gilt künftig auch für Artikel, die nur per Spedition verschickt werden können. Auch hier liegt die Kostenlast künftig beim Verbraucher, wenn er über die Kostentragungslast informiert wurde und ihm die hierfür entstehenden konkreten Kosten genannt bzw. diese zutreffend vom Online-Händler geschätzt werden.

Für Online-Shops mit hohen Retourenzahlen dürfte die Neuregelung zwar eine Entlastung darstellen. Es bleibt Online-Händlern jedoch nach wie vor unbenommen, freiwillig die Kosten für die Rücksendung zu übernehmen.


4) Neu einheitliche Widerrufsfrist und Höchstfrist

Auch die Widerrufsfristen haben Neuerungen erfahren, die vor allem für Online-Händler erfreulich sind: So gibt es künftig nur noch eine europaweit einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen.

Zudem wird nun eine Höchstgrenze für den Widerruf eingeführt. Danach endet das Widerrufsrecht nun spätestens 12 Monate und 14 Tage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen für den Fristbeginn, in der Regel also mit Eingang der Ware beim Verbraucher und zwar automatisch, unabhängig davon, ob der Händler seine Kunden über das Bestehen des Widerrufsrechts ordnungsgemäß informiert hat


5) Neue Regeln für die Widerrufserklärung

Künftig haben Verbraucher die Möglichkeit, einen Vertrag im Fernabsatz auch telefonisch zu widerrufen. Verbraucher sind damit an keine Form mehr gebunden und nicht mehr verpflichtet, den Widerruf in bestimmter Form, insbesondere nicht in Textform (also per Mail, Fax oder Post) zu erklären. Zudem muss Verbrauchern künftig das sog. Muster-Widerrufsformular des Gesetzgebers zur Verfügung gestellt werden, mit welchem diese ebenfalls Ihre Widerrufserklärung absenden können.

Anders als nach bisheriger Gesetzeslage kann der Verbraucher den im Fernabsatz geschlossenen Vertrag jedoch nicht mehr einfach dadurch widerrufen, dass er die bestellte Ware an den Händler kommentarlos zurücksendet oder den Widerruf durch schlüssiges Handeln erklärt, also beispielsweise die Annahme des jeweiligen Pakets verweigert. Vielmehr ist er ab 13. Juni 2014 verpflichtet, den Widerruf ausdrücklich zu erklären. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Online-Händler dem Verbraucher das Recht eingeräumt hat, die Annahme des Pakets zu verweigern und ein solches Verhalten als Widerruf anzusehen.

Einen Grund für den Widerruf müssen Verbraucher auch künftig weiterhin nicht angeben.


6) Widerrufserklärung auch direkt im Online-Shop möglich

Online-Händler können Verbrauchern künftig die Möglichkeit einräumen, ihren Widerruf direkt aus dem Online-Shop heraus zu erklären. Nutzt der Verbraucher diese Möglichkeit, muss der Händler ihm eine Bestätigung des Widerrufs per E-Mail zukommen lassen. Da Verbraucher für den Zugang ihrer Widerrufserklärung beweisbelastet sind, empfiehlt es sich daher für Verbraucher, bei einem Widerruf diesen Weg über die Webseite des Händlers zu gehen.


7) Kürzere Fristen zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen

Hat der Verbraucher den Vertrag widerrufen, hat er künftig 14 Tage Zeit, die Ware zurückzusenden.

Der Unternehmer hat – anders als nach jetziger Gesetzeslage – ebenfalls 14 Tage ab Zugang des Widerrufes Zeit, den Kaufpreis zu erstatten. Dabei muss er dasselbe Zahlungsmittel verwenden, welches auch der Verbraucher für seine Zahlung verwendet hat.

Allerdings steht dem Online-Händler ein Zurückbehaltungsrecht an dem Kaufpreis zu, bis ihm entweder die verkaufte Ware oder eine Versandbestätigung für die selbige nachgewiesen wird.


8) Widerrufsrecht künftig auch bei digitalen Inhalten

Verbraucher, die auch digitale Inhalte wie z.B. E-Books, Apps, Musik, Filme, Software etc. in im Internet käuflich erwerben und sich gerade nicht auf einem körperlichen Datenträger (z.B. auf einer DVD) liefern lassen, bringt das Gesetz weitere Rechtssicherheit: so steht Verbrauchern bei digitalen Güter, egal ob diese heruntergeladen oder lediglich gestreamt werden, nunmehr eindeutig ein Widerrufsrecht im Grundsatz zu.

Dieses Recht kann jedoch vom Unternehmer beschränkt oder ausgeschlossen werden: Das Widerrufsrecht endet hier dann, wenn der Verbraucher weiß, dass er bei Ausführung des Downloads oder Streamings sein Widerrufsrecht verliert und er auch tatsächlich mit dem Download/Streaming begonnen hat.

Direkt nach dem Kauf und einer ggf. erfolgten Bezahlung und vor dem Start des jeweiligen Download- bzw. Streaming-Vorgangs ist es Verbrauchern jedoch unbenommen, den Kaufvertrag zu widerrufen.

Zudem ist der Händler künftig hier verpflichtet, dem Verbraucher Informationen

•    zur Funktionsweise der digitalen Inhalte
•    einschließlich technischer Schutzmaßnahmen (Stichwort: DRM) sowie
•    zur Interoperabilität und Kompatibilität der digitalen Inhalte mit Hard- und Software (Stichwort: Betriebssystem, Version, Hardwarevoraussetzungen)
zu erteilen.

9) Wertersatz für gezogene Nutzungen entfällt künftig

Auch weiterhin haben Verbraucher im Falle des Widerrufs grundsätzlich Wertersatz zu leisten, wenn die Ware im verschlechterten Zustand zurückgegeben wird. Voraussetzung ist jedoch (auch weiterhin), dass der Händler den Kunden hierüber informiert hat und die Verschlechterung auf einem Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.

Ein Wertersatz für gezogene Nutzungen entfällt jedoch ab dem 13.06.2014 vollständig.

10) Erweiterung der Liste der Ausnahmeregelungen vom Widerrufsrecht

Zunächst gilt das Widerrufsrecht künftig nur noch für entgeltliche Verträge, d.h. wenn Sie Dienstleistungen oder Waren gratis erwerben können, haben Sie hier kein Widerrufsrecht mehr, wenn nicht der Unternehmer Ihnen trotzdem ein solches einräumt.

Zudem gibt es folgende neue Ausnahmeregelungen vom Widerrufsrecht

•    Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
•    Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, sofern diese frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und ihr aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängig ist, auf welche der Unternehmer keinen Einfluss hat.
•    Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten, ohne jedoch dass es davon abhängt, dass der Verbraucher seine Willenserklärung telefonisch abgegeben hatte.
•    bei Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen
•    notariell beurkundete Verträge

Achtung: Neue Anforderungen für Online-Shops ab dem 13.06.2014

Für Online-Händler wird es in aller Regel erforderlich werden, die Rechtstexte in Ihrem Online-Shop anzupassen. Betreiber von Online-Shops und Online-Verkäufer können unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen und prüfen lassen, ob ihre Rechtstexte in ihrem Online-Shop den Anforderungen der Verbraucherrechterichtlinie 2014 entsprechen.

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