Einstweilige Verfügung: Deutsches Gericht entscheidet gegen Facebooks umstrittene Lösch- und Sperrpraxis

30. April 2018
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Sprechblase mit zensiertem Text in Social-Media-Optik

Erstmalig hat ein deutsches Gericht sich gegen die umstrittene Lösch- und Sperrpraxis des Sozialen Netzwerks Facebook gestellt und eine einstweilige Verfügung verhängt. In dieser wird es dem Internetgiganten untersagt, von der Meinungsfreiheit gedeckte Inhalte eines Nutzers zu löschen und dessen Profil aufgrund dieser Inhalte zu sperren. Facebook hatte einen kritischen Kommentar unter Berufung auf die "Gemeinschaftsstandards" entfernt.

Der Kläger kommentierte unter einen Beitrag der Basler Zeitung („Viktor Orban spricht von muslimischer ‚Invasion‘“) auf Facebook: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‚Facharbeiter‘, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt“. Kurze Zeit später wurde der Beitrag mit der Begründung entfernt, er verstoße gegen die Gemeinschaftsstandards. Eine sachliche Erklärung, welcher Teil des Beitrags einen wie auch immer gearteten Verstoß darstelle, blieb aus. Zusätzlich wurde das Nutzerprofil für einen Zeitraum von 30 Tagen gesperrt. Der Kläger mahnte Facebook daraufhin ab. Zwar wurde die Sperre aufgehoben, die Anwälte des US-Konzerns gaben jedoch an, dass eine „erneute sorgfältige Überprüfung zu dem Ergebnis (kam), dass die Gemeinschaftsstandards korrekt angewendet worden waren.“ Die Wiederherstellung des Kommentars unterblieb.

Das Landgericht Berlin war offenbar anderer Ansicht. Per einstweiliger Verfügung unter Androhung von Ordnungsgeldern bis zu EUR 250.000.- oder Ordnungshaft wurde es Facebook verboten, sowohl den Nutzer zu sperren, als auch dessen oben zitierten Kommentar zu löschen. Eine Begründung liegt einer einstweiligen Verfügung nicht bei, die Entscheidung für den Kläger setzt jedoch zweierlei voraus: Erstens müssen Nutzer es nicht hinnehmen, dass ihre rechtmäßigen Inhalte aus sozialen Medien gelöscht werden und zweitens, dass der konkret gelöschte Inhalt sowohl rechtmäßig, als auch zulässig war. Die Entscheidung könnte die Basis für weitere Verfahren bilden und so langfristig die Meinungsfreiheit stärken. Gerade die sehen Kritiker auch durch das umstrittene Netzwerkdurchsetungsgesetz (NetzDG) in Gefahr. Zwar fehlt im endgültigen Gesetz ein entsprechender Passus, aus der Beratung desselben geht jedoch hervor, dass es niemand hinnehmen müsse, dass legitime Äußerungen von Social-Media-Plattformen entfernt würden. Die Gerichtsentscheidung – die erste ihrer Art eines deutschen Gerichts – ist in jedem Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

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