Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

18. April 2017
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Fake-News in sozialen Netzwerken

Aufgrund vermehrter sog. Fake-News und Hasskommentare auf sozialen Netzwerken, hat Bundesjustizminister Heiko Maas einen neuen Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Durchsetzung der Rechte der Betroffenen vorgestellt. Dieser soll alle kommerziellen sozialen Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern dazu verpflichten, gegen strafbare Postings vorzugehen.

Zu den betroffenen Unternehmen zählen insbesondere Facebook, Twitter, Snapchat, Instagram, Pinterest, Xing und YouTube. Allerdings könnten die Regelungen auch für Messenger wie WhatsApp oder Skype und Speicherdienste wie Dropbox oder One-Click-Hoster gelten.

Der Druck auf soziale Netzwerke muss aus Sicht des Bundesjustizministers deutlich erhöht werden, um gegen Fake-News und Hasskommentare vorgehen zu können. Dazu soll es nun gesetzliche Regelungen geben, die vorschreiben, dass offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden, andere rechtswidrige Inhalte innerhalb von 7 Tagen gesperrt oder gelöscht werden müssen. Auch Kopien der betreffenden Inhalte sind unverzüglich zu löschen. Des Weiteren müssen die betroffenen Nutzer über das Vorgehen informiert und gelöschte Inhalte zu Beweiszwecken gesichert werden. Der Entwurf des SPD-Politikers sieht auch einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit Beschwerden strafrechtlich relevanter Inhalte vor.

Laut einer Studie von jugendschutz.net werden zu wenige von den Nutzern gemeldete Beiträge von den genannten Plattformen gelöscht. Heiko Maas ist der Meinung, dass die Reaktionen bezüglich strafbaren Inhalten weit schneller erfolgen und die Beschwerden der Nutzer von den Netzwerken ernster genommen werden müssten. Aufgrund solcher Defizite ließ er einen Gesetzentwurf ausarbeiten, der bei einem Verstoß gegen diese Organisationspflichten eine Ordnungswidrigkeit erkennt und mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro droht. Den Unternehmen selbst könnte dann eine Geldbuße in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro auferlegt werden.

Auf seiner Pressekonferenz hebt der Justizminister die Bedeutung der Meinungsfreiheit hervor, stellt jedoch klar, dass diese dort endet, wo das Strafrecht beginnt. Gegen strafbare Hasskriminalität müsse man auf den Plattformen ebenso vorgehen, wie vor der Haustür. Es könne nicht im Interesse der Unternehmen sein, dass ihre Plattformen zur Verbreitung von beleidigenden oder verleumderischen Postings genutzt werden.

Allerdings wird das Gesetz des Bundesministers vor allem unter dem Gesichtspunkt der geltenden Meinungsfreiheit auch stark kritisiert. Die vorgegebenen Fristen würden dazu führen, dass wahllos Kommentare und Postings gelöscht werden und nicht ausreichend differenziert wird. Es handelt sich bei Maas‘ Gesetzesentwurf um einen Referentenentwurf. Dieser muss zunächst mit anderen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt werden, bevor er vom Bundeskabinett gebilligt werden kann und der Bundestag hierüber entscheidet. Ebenso soll der Entwurf der Europäischen Kommission vorgelegt werden.

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