Neue EU-Richtlinie zum Verbraucherrecht für digitale Güter: Haftung für Gratis-Apps und „Daten als Währung“
Auf EU-Ebene wurde nun demnach verankert, dass Verbraucher auch bei kostenlosen, digitalen Inhalten ein Gewährleistungsrecht zusteht, sofern der Anbieter für die Nutzung persönliche Daten erhebt, die er beispielsweise zu Werbezwecken verwendet. Hierdurch hätten Verbraucher auch bei der Nutzung solcher Dienste Ansprüche auf etwaige Reparaturen, Nachbesserungen oder Updates sowie einen Anspruch auf „Rückgabe“ aller seiner Daten. Auch wenn es grundsätzlich begrüßenswert ist, dass nun auch „Daten als Währung“ anerkannt werden, ist fraglich, inwieweit diese Regelungen den praktischen Anforderungen tatsächlich gerecht werden.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (Bitkom), welcher der Branchenverband der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche ist, steht diesen Änderungen jedenfalls kritisch gegenüber. Denn gerade hinter kostenlosen Angeboten wie Apps oder Spielen stehen häufig kleine Anbieter und Start-Ups ohne ein kommerziell tragfähiges Geschäftsmodell, die durch solch eine Rechtslage wettbewerbsrechtliche Nachteile gegenüber Anbietern auf weniger streng reglementierten Märken erlangen würden. Zumal bestehe durch die europäische Datenschutzverordnung (DSGVO) ohnehin ein Löschungsanspruch seiner eigenen Daten, womit die neue Richtlinie den Verbrauchern ohnehin keinen weiterreichenden Schutz verschaffe.