Panoramafreiheit: Keine Reform des Urheberrechts in der EU
In Deutschland dagegen ist es erlaubt von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken Fotos anzufertigen und diese auch kommerziell zu nutzen, etwa für Kalender und Postkarten. Zwar bedarf grundsätzlich jede Vervielfältigung und Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Werkes der Einwilligung des Urhebers, da aber auch Bauwerke urheberrechtlichen Schutz genießen können, würde das Fotografieren/Filmen im öffentlichen Raum regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Vor diesem Hintergrund erlaubt jedoch die Panoramafreiheit das Vervielfältigen, Verbreiten und öffentliche Wiedergeben von Werken, die dauerhaft an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen stehen.
Da viele Nutzer ihre Urlaubsfotos auf kommerziellen Seiten wie Facebook oder Instagram teilen, ist bereits hier die Abgrenzung zur kommerziellen Nutzung schwierig. Und auch Bildmedien hätten durch die vorgeschlagene Reformierung des EU-Urheberrechts mit erschwerten Bedingungen zu kämpfen, da sie für eine bebilderte Berichterstattung z. B. über die weiteren Verzögerungen beim Bau des neuen Berliner Flughafens die Genehmigung des Architekten notwendig wäre. Vom Gründer der Online-Enzyklopädie Wikipedia, Jimmy Wales, wurde die Ablehnung des Vorschlags mit großer Erleichterung zur Kenntnis genommen. Hunderttausende Bilder auf Wikipedia wären von der Reform betroffen gewesen und hätten entfernt werden müssen. Laut Wales würde eine entsprechende Reform des Urheberrechts „schreckliche Konsequenzen für die Art und Weise haben, wie wir Kultur und Wissen teilen und schaffen“.