Politische Einigung in Bezug auf einen neuen europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation

10. Dezember 2018
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Konnektivität Europa

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich auf eine Aktualisierung des europäischen Telekommunikationsrechts geeinigt und dazu den „Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation“ (EECC) verabschiedet. Der Kodex soll unter anderem dazu dienen, Verbraucherrechte in der Europäischen Union zu vereinheitlichen und die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen und schnellen Telekommunikationsanschlüssen im Festnetz und im Mobilfunk EU-weit sicherzustellen. Auch in abgelegenen Gebieten sollen demnach High-Speed-Kommunikationsnetze vorhanden sein.

Der neue europäische Kodex soll das derzeitige europäische Telekommunikationsrecht modernisieren, mehr Wettbewerb schaffen, den europäischen Binnenmarkt fördern und umfassenden Verbraucherschutz garantieren. Im Fokus steht dabei die Förderung von Datenverbindungen mit sehr hoher Kapazität: ein erschwinglicher und angemessener Internetzugang zählt künftig als „universeller Dienst“ und muss damit für alle Verbraucher verfügbar sein, unabhängig von deren Standort oder Einkommen. Darüber hinaus sollen Anreize gesetzt werden, in Kommunikationsnetze mit hohen Empfangsgeschwindigkeiten zu investieren, um High-Speed-Kommunikationsnetze auch in ländlichen Bereichen zu etablieren.

Darüber hinaus will die Europäische Union nach der Abschaffung der Roaming-Gebühren nun auch hohen Preisen für Telefonate ins EU-Ausland ein Ende setzen. Nach den Neuregelungen des EECC sollen Telefongespräche aus dem eigenen Land in andere Mitgliedsstaaten nur noch 19 Cent pro Minute im Festnetz und im Mobilfunk kosten dürfen. Bislang lagen die Durchschnittspreise für Anrufe ins EU-Ausland bei zwischen 60 Cent und 1,99 Euro pro Minute. Die Kosten für grenzüberschreitende SMS werden auf höchstens sechs Cent gedeckelt.

EU-weite Vereinheitlichung von Verbraucherrechten

Der Kodex beinhaltet zudem eine EU-weite Vereinheitlichung von Verbraucherrechten: Telefon- und Handyverträge sollen künftig einen leicht verständlichen Überblick über die Konditionen bieten. Diesbezüglich müssen Informationen über mögliche Kostenrückerstattungen enthalten sein, zum Beispiel wenn Verbrauchern bei einem Anbieterwechsel noch ungenutztes Prepaid-Guthaben bleibt. Des Weiteren müssen Mobilfunkanbieter über mögliche Auslagen bei einer vorzeitigen Vertragskündigung oder über Kompensationen für den Fall informieren, dass ein Dienst hinter der zugesicherten Qualität wie beispielsweise einer gewissen Internetgeschwindigkeit zurückbleibt.

Im Bereich der Cyber Security sollen Provider Verschlüsselungen einsetzen, um Nutzer vor den Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen zu schützen, und einen besseren Schutz vor Malware und Hackerangriffen bieten. Außerdem sieht der EECC ein öffentliches Warnsystem für alle EU-Mitgliedsstaaten vor, um der Bevölkerung bei Naturkatastrophen oder anderen größeren Notfällen auf ihrem Gebiet Warnmeldungen per SMS schicken zu können. Zudem sollen die Ortungsmöglichkeiten bei Notrufen genauer werden.

Kritkik von Verbraucherschützern

Verbraucherschützer begrüßen die EU-Reform des Telekommunikationsmarktes überwiegend. Kritisiert wird allerdings, dass die im EECC geregelten Verbraucherrechte partiell vollharmonisiert werden. Dies führt zwar zu europaweit einheitlichen Regelungen, nimmt den nationalen Gesetzgebern jedoch gleichzeitig die Möglichkeit, eine schnelle Anpassung der Rechtslage an neue Entwicklungen oder im Nachgang zu Skandalen vorzunehmen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband ist für den Gesetzgebungsprozess zur nationalen Umsetzung der Richtlinie zu beachten, dass das derzeitige Schutzniveau der Verbraucherrechte nicht fällt. Außerdem soll die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) genutzt werden, um weitere Verbraucherrechte zu etablieren, die zwar nicht im EECC vorgesehen sind, bei denen aber dennoch dringender Handlungs- und Nachbesserungsbedarf besteht.

Der vereinbarte Text für den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation wurde vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat förmlich angenommen. Die neuen Regelungen müssen nun lediglich unterzeichnet werden und werden dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Anschließend an das kurz vor Weihnachten geplante Inkrafttreten des EECC haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, den Kodex in nationales Recht umzusetzen.

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