Schadensersatz für Nintendo wegen Werbung für Switch 2 Zubehör

23. September 2025
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Wordcloud bestehend aus Begriffen, die etwas mit Wettbewerb und Konkurrenten zu tun haben

Nintendo und Zubehör-Hersteller Genki einigten sich außergerichtlich auf Schadensersatz wegen Markenrechtsverletzung, unlauterem Wettbewerb und irreführender Werbung aufgrund Marketing im Vorfeld des Releases der Switch 2. Unter anderem wurde die Verwendung offizieller Nintendo Marken moniert.

Auf Klage des Konsolenherstellers Nintendo gegen den Zubehör-Hersteller Genki einigten sich beide Parteien nun ausgerichtlich auf Schadensersatz, den Genki an Nintendo zu zahlen hat. Hintergrund der Klage ist das Marketing Genkis im Vorfeld zum Release der neusten Konsole von Nintendo, der Nintendo Switch 2.

In seiner Werbung nutzte Genki zum einen offizielle Nintendo-Logos. Diese Nutzung suggeriere – aus Nintendos Sicht – eine offizielle Zusammenarbeit, welche es allerdings nicht gibt. Dies könne zu Verwirrung beim Verbraucher führen und des Weiteren dafür sorgen, dass Nutzer, die Genki Produkte kaufen und bei diesen Mängel feststellen, diese Mängel auf Nintendo zurückführen könnten.

Über diese Art der Werbung sah Nintendo auch die Möglichkeit, dass der Verkauf  und somit auch Absatz von Nintendos eigenem Switch 2 Zubehör eingeschränkt und bedroht wird. Zudem wirft Nintendo Genki vor, sogenannte Mockup Bilder der Switch 2 veröffentlicht und den Eindruck, bereits eine Switch 2 zu besitzen, erweckt zu haben. Dies wirke so, als ob ein offizieller Austausch über Informationen stattgefunden habe.

Neben der Schadensersatzzahlung hat Genki es auch künftig zu unterlassen, Namen für Zubehör zu benutzen, welche zu stark denen von Nintendo-Marken ähneln.

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