Streit um Verwertungsrechte: Wem gehört „Die unendliche Geschichte“?

26. März 2019
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Bastian Balthasar Bux reitet den Drachen Fuchur

Der Roman „Die unendliche Geschichte“ von Michael Ende zählt inzwischen zu den Klassikern der Kinder- und Jugendliteratur. Nach Verlagsangaben wurde das Buch bereits millionenfach verkauft und in mehrere Sprachen übersetzt. Doch wem stehen die Rechte an dem Jugendbuchklassiker zu? Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 2105/18) beschäftigen. Endes Nachlassverwalter stritt sich mit einem Rechtsanwalt und dessen Sohn um die Verwertungsrechte an dem Roman und dessen Verfilmung.

Der Roman erschien erstmals im September 1979 und verhalf dem Autor zu internationalem Ruhm. Die Erzählung handelt von den Abenteuern des Bastian Balthasar Bux, der mit Hilfe der „unendlichen Geschichte“ in eine Fantasiewelt reist und dadurch der Realität entflieht, in der er von seinen Klassenkameraden gehänselt wird. „Die unendliche Geschichte“ wurde zu einem internationalen Erfolg und fünf Jahre nach der Veröffentlichung des Buches auch verfilmt.

Der Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht München drehte sich nun um die Verwertungsrechte an Michael Endes literarischem Werk. Ein Anwalt und dessen Sohn gingen dabei gerichtlich gegen die Nachlassverwalter des Erfolgsautors vor. Der Rechtsanwalt hatte einst die Rechte zwischen Ende und den Produzenten der Verfilmung aus dem Jahr 1984 vermittelt. Dafür habe ihm Ende nach Aussage der Kläger die umfassenden Vermarktungsrechte auf Lebenszeit versprochen.

Inhaber der Filmrechte zunächst unklar

Gegen diese Ansicht wehrten sich der Nachlassverwalter und die Erben des 1995 verstorbenen Schriftstellers. Solche Rechte seien dem Anwalt niemals zugesichert worden – weder für das Buch noch für dessen Verfilmung. Problematisch ist dabei, dass unterschiedliche Verträge über die fraglichen Merchandisingrechte vorliegen. Der älteste davon ist ein „Verfilmungsvertrag“ aus dem Jahr 1980, durch den dem Anwalt die Verfilmungs- und Merchandisingrechte übertragen wurden.

Solche Filmrechte fallen jedoch nach einer gewissen Zeit automatisch wieder an den Autor oder an seinen Verlag zurück. Deshalb liegen die Verwertungsrechte seit 2005 wieder bei den Erben des Erfolgsautors. Nach Einschätzung des Klägers und dessen Vater seien davon allerdings nicht die Merchandising-Rechte an der „unendlichen Geschichte“ betroffen, da diese damals unbefristet zugesichert worden seien.

Gerichtsverfahren um Michael Endes Werk

Im Mai vergangenen Jahres hatte das Landgericht München I bereits zugunsten von Endes Nachlassverwalter entschieden und die Klage als unbegründet abgewiesen. Weder dem Kläger, noch dessen Vater stünden die Rechte an dem Werk und damit auch etwaige Merchandisingrechte an zukünftigen Filmproduktionen oder an dem literarischen Werk selbst zu. Betroffen seien nur die Rechte bezüglich des konkreten Spielfilmprojekts.

Dieser Sichtweise schloss sich nun das Oberlandesgericht München an. In der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht bereits angedeutet, dass der klagende Anwalt kaum Chancen habe. Zwar regte der Vorsitzende Richter zunächst einen Vergleich an, was jedoch für die beklagten Erben nicht in Frage kam. Das Urteil des OLG München vom 21.03.2019 (Az.: 29 U 2105/18) gab den Beklagten nun vollumfänglich Recht. Die Rechte an dem Werk „Die unendliche Geschichte“ liegen somit weiterhin bei den Erben Michael Endes.

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