Überwachung zur Eindämmung der Corona-Pandemie?
Grenzen der Überwachung?
Um COVID-19 zu bekämpfen, greifen die Staaten zu sehr speziellen Mitteln: Im Königreich Bahrain geht die Überwachung sogar so weit, dass sich Nutzer der staatlichen Tracing-App mit ihrer nationalen Identifikationsnummer registrieren müssen und anschließend zustimmen, dass der Standort auf dem Smartphone verwendet werden darf. Selbstverständlich stellt sich die Frage, inwieweit eine Staatsüberwachung zum Schutze der öffentlichen Gesundheit gehen darf. Der Projektmanager des gemeinsam mit der Bertelsmann-Stiftung durchgeführten Projekts, Fabio Chiusi, äußerte sich dahingehend, dass die Ausbreitung des Corona-Virus als Fehler betrachtet werde und nun mithilfe der modernen Technologie repariert werden soll. Fest steht, dass moderne technische Verfahren auch kein Allheilmittel darstellen. Sowohl die Weltgesundheitsorganisation als auch die EU-Kommission haben deutlich gemacht, dass bei Bekämpfung der COVID-19-Pandemie die Grundrechte und Grundfreiheiten berücksichtigt werden müssen. Chiusi betonte außerdem, dass die Sicherung der öffentlichen Gesundheit mit demokratischer Kontrolle und Ausgewogenheit vereinbar sein muss. Die polnische App “Kwarantanna domowa” geht sogar so weit, dass Geolokalisierungs- und Gesichtserkennungstechnologie verwendet wird, um im Falle einer eventuellen Infektion mit dem Corona-Virus, die Betroffenen unter Quarantäne zu stellen.
ADM-Systeme „als Rückkehr zur Normalität“
Autoren etwaiger ADM-Systeme, bezeichneten diese als notwendige Instrumente, um zur Normalität zurückzukehren. Auch wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass automatisierte Entscheidungssysteme transparent eingesetzt werden müssen, um zu verhindern, dass eine unverhältnismäßige Überwachung stattfindet. Auch bestehe die Gefahr, dass das eigentliche Ziel aus den Augen verloren wird: So könnte mit der Zeit verkannt werden, dass die Überwachung nur zur Befreiung aus einer „Notlage“ verwendet werden soll. Eine Erweiterung der Überwachungstechnologie ist außerdem nicht mit dem Demokratieprinzip und den Menschenrechten vereinbar. Die einzige Möglichkeit für den Einsatz einer solchen Technologie erscheine dahingehend sinnvoll, dass ADM-Systeme in soziotechnische Lösungen integriert und unter Berücksichtigung des Demokratieprinzips und der Menschenrechte eingesetzt werden.