UPDATE: Weitere Abmahnungen der AdSimple GmbH, vertreten durch die Kuntze, Mayer & Beyer Rechtsanwälte
Abgemahnt werden weiterhin Website-Inhaber, die auf ihrer Website eine Datenschutzerklärung ohne Quellenangabe verwenden, die mittels eines Datenschutzgenerators erstellt wurden. Gerügt werden insofern Urheberrechts- und Vertragsverletzungen, sowie Verstöße gegen Wettbewerbsrecht. Die Abgemahnten werden außerdem aufgefordert, strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, sowie einen Gesamtbetrag von EUR 2.659.- zu zahlen, wobei ein Schadensersatz in Höhe von EUR 1.500.- geltend gemacht wird. Insbesondere die Höhe des Schadensersatzes ist sehr zweifelhaft, da der Datenschutzgenerator als kostenloser Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird.
Weitere Informationen und sachliche Kritik zu den Abmahnungen durch die AdSimple GmbH finden Sie hier. Auf Zaster wird beispielsweise darüber berichtet, dass bereits eine Facebook-Gruppe zu den streitgegenständlichen Abmahnungen auf Betreiben der AdSimple GmbH gesperrt wurde.
Selbstverständlich werden wir weiterhin über die aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf Abmahnungen der AdSimple GmbH berichten. Falls Sie selbst eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie keinesfalls untätig bleiben. Zögern Sie daher nicht, uns anzurufen. Gern helfen wir Ihnen hier im Rahmen einer günstigen und bundesweiten Erstberatung weiter.