Verbot von „Ultimate Fighting“ im TV war rechtswidrig

12. Februar 2015
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Ein Boxer schlägt seinem Gegner mit schwarzen Boxerhandschuhen ins Gesicht.

Bereits 2010 hatte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) seine Genehmigung für Sendungen der „Ultimate Fighting Championship“ (UFC) aufgehoben. Dagegen hatte das amerikanische Unternehmen Zuffa, welches hinter der UFC steht, geklagt. Nun hat das Verwaltungsgericht München das Ausstrahlungs-Verbot der BLM für rechtswidrig erklärt (Urteil vom 09.10.2014, Az.: M17K10.1438), da die BLM nicht zwischen einzelnen Ausstrahlungen unterschieden hatte, sondern ein pauschales Verbot für Ausstrahlungen der UFC ausgesprochen hatte.

Weltweit ist die UFC der größte  Veranstalter von Kampfsportveranstaltungen der „Mixed Martial Arts“ (MMA). Bei Wettkämpfen der UFC kann es regelmäßig zu Schlägen und Tritten gegen bereits am Boden liegende Gegner kommen, weshalb Kritiker seit Jahren ein Verbot der Veranstaltungen fordern. Aus diesem Grund hob die BLM ihre Genehmigung für TV-Sendungen der UFC damals auf.

Theoretisch könnten zwar nun bald wieder Sendungen der UFC im deutschen Fernsehen zu sehen sein, jedoch nicht auf Sport1. Der Sportsender hatte bis zu dem Verbot der BLM drei Formate der Kampfsportveranstaltung im Programm. Da die Verträge aber mittlerweile abgelaufen sind, sei vorerst nicht geplant die UFC wieder ins Programm zu nehmen, so ein Sprecher von Sport1am 09.01.2015.

Die BLM kündigte bereits an in Berufung gehen zu wollen, da das Urteil „irritierend“ sei. Die BLM wartet zudem noch auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ob die Klage gegen das Verbot überhaupt zulässig sei.

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