Vereinte Nationen: Sonderbeauftragter für Datenschutz wirbt für internationale Datenzugriffsbehörde
Der Zugang zu Daten aus dem Ausland gestaltet sich für Sicherheitsbehörden trotz bestehender Rechtshilfeabkommen häufig schwierig und zeitintensiv. Durch die Schaffung einer internationalen Datenzugriffsbehörde verspricht sich Joseph Cannataci einen „kosteneffektiven und privatsphärefreundlichen Mechanismus“, um Zugang zu persönlichen Daten in fremden Territorien zu erlangen. Die zentrale Stelle der Einrichtung soll aus einer gerichtsähnlichen Kammer mit 3-5 Richtern, die von den Vertragsparteien entsandt werden, bestehen, und durch ein internationales Komitee von Menschenrechtsverteidigern komplettiert werden. Angedacht ist die Entscheidung per Beschluss in Form einer „International Data Access Warrant“ (IDAW). Das Richterpanel könnte über abgesicherte Videokonferenzen über die Anträge entscheiden und so in der Theorie rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Auch eine Berufungsinstanz in Form eines Tribunals ist vorgesehen. Durch die internationale Datenzugriffsbehörde sollen bestehende Rechtshilfeabkommen ergänzt werden und so als oberstes Ziel staatliche Überwachung eingrenzen. Für bestehende und neue technische Systeme zur Überwachung soll eine Folgenabschätzung in Bezug auf Menschenrechte eingeführt werden, während automatisierte Scoring-Entscheidungen z. B. bei No-Fly-Listen abgeschafft werden.
Währenddessen wird die EU-Kommission voraussichtlich eine eigene Gesetzesinitiative auf den Weg bringen, die Strafverfolger unterstützt, indem elektronische Beweismittel von Providern, wie Name und Anschrift oder Zugangskennungen und Passwörter, aber möglicherweise ganz allgemein Daten in der Cloud, besser und länger gesichert werden können. Zudem werden Gerüchte laut, nach denen die Kommission die Pflicht für Online-Anbieter mit einer EU-Niederlassung einführen will, Daten ihrer Nutzer aufgrund eines Gerichtsbeschlusses herauszugeben, selbst wenn diese in Drittstaaten gespeichert sind. Damit würde dem Kurs der US-Regierung gefolgt, die derzeit vor dem Supreme Court genau darüber mit Microsoft streitet. In Bezug auf den sogenannten „Search Warrant Case“ hatte sich die Kommission noch eher zugunsten Microsofts geäußert, mit der Begründung, dass mit Anerkennung des US-Durchsuchungsbefehls Grundrechte von EU-Bürgern verletzt und die Abkehr von einer Reihe internationaler Vereinbarungen bedeuten würde. Mittlerweile verfestige sich jedoch die Ansicht, dass gängige Mechanismen über Rechtshilfeabkommen langsam und ineffizient seien. US-Datenschutzaktivisten schlagen Alarm, dass ein solches Vorgehen dazu führen könnte, dass jeder autoritäre Staat durch einen Beschluss auf nationaler Ebene, weltweit gespeicherte Daten abfragen könne.