Konkretisierung von zu schlechtem Internetzugang durch die Bundesnetzagentur

Das neue Telekommunikationsgesetz räumt Verbrauchern die Möglichkeit ein, ihren Vertrag fristlos zu kündigen oder das Entgelt zu mindern, falls es bei der Geschwindigkeit des Internets „erhebliche, kontinuierliche oder regelmäßig widerkehrende Abweichungen zwischen der tatsächlichen Leistung und der vom Anbieter angegebenen Leistung“ gibt. Diese Abweichungen wurden nun von der Bundesnetzagentur weiter konkretisiert.