RA Hild im Interview zum Verkauf des Papst-Golfes bei Ebay

06. Mai 2005
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T-Online Nachrichten

Einen sechs Jahre alten VW-Golf für 188.938,88 Euro über Ebay zu verkaufen, ist rekordverdächtig. Dies liegt jedoch am prominenten Vorbesitzer des Autos: Joseph Kardinal Ratzinger, der jetzige Papst Benedikt XVI. Das ausrangierte Papa-Mobil geht an ein Online-Casino in den USA.

Diese Verkaufssumme sollte Grund zur Freude geben, jedoch scheint bei der Ebay-Auktion etwas schief gegangen zu sein: Mehrere Bieter wollten für das Auto über 200.000 Euro bezahlen. Sie kamen aber aufgrund der enormen Zufgriffe auf die Auktionsseite nicht zum Zuge.

Die T-Online-Nachrichtenredaktion hat Rechtsanwalt Hagen Hild zur Wirksamkeit des Verkaufs des Papst-Golfes gefragt:

Hagen Hild, Anwalt für E-Commerce aus Augsburg, sagte in einem Gespräch mit T-Online, der Verkäufer Benjamin Halbe habe jedoch unter gewissen Bedingungen durchaus die Möglichkeit, den Verkauf anzufechten. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die angebliche Aussage von eBay im Vorfeld, dass es nicht zu Pannen kommen würde. „Wenn das Auktionshaus dem Verkäufer tatsächlich zugesichert hat, dass es die Server im Griff hat, dann könnte der Mann von eBay Schadenersatz verlangen“, so Hild. Der Haken: Der 21-jährige Zivildienstleistende muss diese Zusage auch beweisen können – etwa durch eine schriftliche Erklärung des Auktionshauses oder durch einen Zeugen.“

„Komplexer juristischer Fall“

„Es handelt sich hierbei um einen recht komplexen juristischen Fall“, so Hild weiter. Denn der Verkäufer bräuchte auch Beweise, dass die anderen Bieter wirklich kurz vor Auktionsende ein höheres Angebot abgeben wollten. „Diese komplizierte Beweissituation macht den Fall so schwierig“, sagte der Anwalt. Der Zivildienstleistende muss den Golf wohl an das US-Casino verkaufen. Denn: in dem Moment, als er den Artikel bei ebay einstellte, wurde auch der Kaufvertrag rechtsgültig. Halbe kann also den Wagen nicht einfach an einen anderen Interessenten vergeben.

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